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Freizügigkeit

Art. 11 GG · Öffentliches Recht

Die Freizügigkeit nach Art. 11 GG gewährleistet allen Deutschen das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen sowie sich dort niederzulassen oder von dort wegzuziehen, ohne staatliche Erlaubnis oder Genehmigung. Einschränkungen sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes und nur unter den engen Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 GG zulässig.

Merksatz

Geschützt ist die Wahl von Aufenthalt und Wohnsitz, nicht die bloße körperliche Fortbewegung.

Freizügigkeit oder Freiheit der Person?Links geht es um die Wahl von Aufenthalt und Wohnsitz, rechts um die körperliche Fortbewegung.
Freizügigkeit
Freiheit der Person
Schutzgegenstand
Wahl von Aufenthalt und Wohnsitz
Körperliche Bewegungsfreiheit
Grundrechtsträger
Deutsche
Jeder Mensch

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die deutsche Staatsangehörige Lea lebt in Hamburg. Sie möchte dauerhaft in eine selbst gewählte Wohnung in Leipzig ziehen.

Trifft „Freizügigkeit“ hier zu?

„Freizügigkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
    Lea gehört als deutsche Staatsangehörige zum geschützten Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Ort im Bundesgebiet
    Der gewählte Ort liegt innerhalb Deutschlands.
    erfüllt
  3. 3
    Aufenthalts- oder Wohnsitzwahl
    Lea möchte ihren Wohnsitz an einen selbst gewählten Ort verlegen.
    erfüllt
BFall B

Alex besitzt ausschließlich die kanadische Staatsangehörigkeit und lebt in Hamburg. Er darf ohne zeitliche oder örtliche Beschränkung in Deutschland wohnen. Er möchte dauerhaft in eine selbst gewählte Wohnung in Leipzig ziehen.

Trifft „Freizügigkeit“ hier zu?

„Freizügigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
    Alex ist kein Deutscher und fällt daher nicht in den persönlichen Schutzbereich dieses Grundrechts.
    fehlt
  2. 2
    Ort im Bundesgebiet
    Der gewählte Ort liegt innerhalb Deutschlands.
    erfüllt
  3. 3
    Aufenthalts- oder Wohnsitzwahl
    Alex möchte seinen Wohnsitz an einen selbst gewählten Ort verlegen.
    erfüllt
CFall CAbgrenzung zu Freiheit der Person

1Die deutsche Staatsangehörige Nora macht 2in Bremen einen zehnminütigen Spaziergang um den Häuserblock ihrer Wohnung. Ein Polizeibeamter hält sie dabei am Arm fest und hindert sie zwei Minuten lang am Weitergehen.

Trifft „Freizügigkeit“ hier zu?

„Freizügigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Aufenthalts- oder Wohnsitzwahl

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
    Nora gehört als deutsche Staatsangehörige zum geschützten Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Ort im Bundesgebiet
    Der betroffene Ort liegt innerhalb Deutschlands.
    erfüllt
  3. 3
    Aufenthalts- oder Wohnsitzwahl
    Der kurze Spaziergang betrifft die körperliche Fortbewegung, nicht die Wahl von Aufenthalt oder Wohnsitz.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Behinderung beim Gehen wird als Eingriff in die Freizügigkeit behandelt.

RichtigFür Art. 11 GG muss die geschützte Wahl von Aufenthalt oder Wohnsitz betroffen sein.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine gesetzliche Grundlage wird ohne Prüfung der besonderen Einschränkungsgründe für ausreichend gehalten.

RichtigZusätzlich muss einer der besonderen Einschränkungsgründe des Art. 11 Abs. 2 GG vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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