Definitionen
Freizügigkeit
Art. 11 GG · Öffentliches RechtDie Freizügigkeit nach Art. 11 GG gewährleistet allen Deutschen das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen sowie sich dort niederzulassen oder von dort wegzuziehen, ohne staatliche Erlaubnis oder Genehmigung. Einschränkungen sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes und nur unter den engen Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 GG zulässig.
Geschützt ist die Wahl von Aufenthalt und Wohnsitz, nicht die bloße körperliche Fortbewegung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die deutsche Staatsangehörige Lea lebt in Hamburg. Sie möchte dauerhaft in eine selbst gewählte Wohnung in Leipzig ziehen.
Trifft „Freizügigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDeutscher im Sinne des GrundgesetzesLea gehört als deutsche Staatsangehörige zum geschützten Personenkreis.
- 2erfülltOrt im BundesgebietDer gewählte Ort liegt innerhalb Deutschlands.
- 3erfülltAufenthalts- oder WohnsitzwahlLea möchte ihren Wohnsitz an einen selbst gewählten Ort verlegen.
Alex besitzt ausschließlich die kanadische Staatsangehörigkeit und lebt in Hamburg. Er darf ohne zeitliche oder örtliche Beschränkung in Deutschland wohnen. Er möchte dauerhaft in eine selbst gewählte Wohnung in Leipzig ziehen.
Trifft „Freizügigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltDeutscher im Sinne des GrundgesetzesAlex ist kein Deutscher und fällt daher nicht in den persönlichen Schutzbereich dieses Grundrechts.
- 2erfülltOrt im BundesgebietDer gewählte Ort liegt innerhalb Deutschlands.
- 3erfülltAufenthalts- oder WohnsitzwahlAlex möchte seinen Wohnsitz an einen selbst gewählten Ort verlegen.
1Die deutsche Staatsangehörige Nora macht 2in Bremen einen zehnminütigen Spaziergang um den Häuserblock ihrer Wohnung. Ein Polizeibeamter hält sie dabei am Arm fest und hindert sie zwei Minuten lang am Weitergehen.
Trifft „Freizügigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDeutscher im Sinne des GrundgesetzesNora gehört als deutsche Staatsangehörige zum geschützten Personenkreis.
- 2erfülltOrt im BundesgebietDer betroffene Ort liegt innerhalb Deutschlands.
- 3fehltAufenthalts- oder WohnsitzwahlDer kurze Spaziergang betrifft die körperliche Fortbewegung, nicht die Wahl von Aufenthalt oder Wohnsitz.
Typische Fehler
FehlerJede Behinderung beim Gehen wird als Eingriff in die Freizügigkeit behandelt.
RichtigFür Art. 11 GG muss die geschützte Wahl von Aufenthalt oder Wohnsitz betroffen sein.
FehlerEine gesetzliche Grundlage wird ohne Prüfung der besonderen Einschränkungsgründe für ausreichend gehalten.
RichtigZusätzlich muss einer der besonderen Einschränkungsgründe des Art. 11 Abs. 2 GG vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema