Definitionen
Forschung
Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG · Öffentliches RechtForschung ist jede wissenschaftliche Tätigkeit, die auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse durch methodisch-systematische Untersuchung gerichtet ist, einschließlich der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, und die dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG unterfällt.
Entscheidend ist die methodische Suche nach neuen Erkenntnissen, nicht ihr tatsächlicher Erfolg.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Biologin untersucht an einer Universität, wie unterschiedliche Lichtfarben das Wachstum einer Algenart beeinflussen. 3Sie hält Nährstoffmenge und Temperatur gleich, verändert nur die Lichtfarbe und misst wiederholt das Wachstum. 2Durch die Auswertung ihrer Messreihen will sie eine bislang ungeklärte Frage zur Lichtabhängigkeit dieser Algen beantworten.
Trifft „Forschung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWissenschaftliche TätigkeitDie Biologin bearbeitet eine naturwissenschaftliche Fragestellung.
- 2erfülltAuf neue Erkenntnisse gerichtetDie Untersuchung soll bisher fehlendes Wissen hervorbringen.
- 3erfülltMethodisch-systematische UntersuchungDie Versuchsbedingungen werden kontrolliert und die Beobachtungen planmäßig wiederholt.
1Eine Physikprofessorin führt in einer Universitätsvorlesung einen bekannten Versuch zur Wärmeausdehnung von Metall vor. 3Sie erhitzt gleichartige Metallstäbe in festgelegten Temperaturstufen, misst deren Länge und hält die Messwerte in einer Tabelle fest. Damit veranschaulicht sie ausschließlich bereits gesicherte Lehrbuchinhalte; offene Fragen sollen weder untersucht noch neue Erkenntnisse gewonnen werden.
Trifft „Forschung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWissenschaftliche TätigkeitDie Vermittlung physikalischer Zusammenhänge in der Universitätsvorlesung ist wissenschaftliche Lehrtätigkeit.
- 2fehltAuf neue Erkenntnisse gerichtetDie Vorführung dient ausschließlich der Wissensvermittlung und zielt nicht auf einen neuen Erkenntnisgewinn.
- 3erfülltMethodisch-systematische UntersuchungDie Wärmeausdehnung wird nach einem festgelegten Versuchsplan untersucht und dokumentiert.
Typische Fehler
FehlerEine Untersuchung wird nur dann als Forschung eingeordnet, wenn sie tatsächlich neue Erkenntnisse hervorbringt.
RichtigEs genügt, dass die Untersuchung auf neue Erkenntnisse zielt; ein erfolgreicher Ausgang ist nicht erforderlich.
FehlerAnwendungsbezogene Untersuchungen werden wegen ihres praktischen Zwecks aus dem Forschungsbegriff ausgeschlossen.
RichtigAuch angewandte Forschung gehört zum Forschungsbegriff, wenn die übrigen Merkmale erfüllt sind.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema