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Forschung

Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG · Öffentliches Recht

Forschung ist jede wissenschaftliche Tätigkeit, die auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse durch methodisch-systematische Untersuchung gerichtet ist, einschließlich der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, und die dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG unterfällt.

Merksatz

Entscheidend ist die methodische Suche nach neuen Erkenntnissen, nicht ihr tatsächlicher Erfolg.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Biologin untersucht an einer Universität, wie unterschiedliche Lichtfarben das Wachstum einer Algenart beeinflussen. 3Sie hält Nährstoffmenge und Temperatur gleich, verändert nur die Lichtfarbe und misst wiederholt das Wachstum. 2Durch die Auswertung ihrer Messreihen will sie eine bislang ungeklärte Frage zur Lichtabhängigkeit dieser Algen beantworten.

Trifft „Forschung“ hier zu?

„Forschung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wissenschaftliche Tätigkeit
    Die Biologin bearbeitet eine naturwissenschaftliche Fragestellung.
    erfüllt
  2. 2
    Auf neue Erkenntnisse gerichtet
    Die Untersuchung soll bisher fehlendes Wissen hervorbringen.
    erfüllt
  3. 3
    Methodisch-systematische Untersuchung
    Die Versuchsbedingungen werden kontrolliert und die Beobachtungen planmäßig wiederholt.
    erfüllt
BFall B

1Eine Physikprofessorin führt in einer Universitätsvorlesung einen bekannten Versuch zur Wärmeausdehnung von Metall vor. 3Sie erhitzt gleichartige Metallstäbe in festgelegten Temperaturstufen, misst deren Länge und hält die Messwerte in einer Tabelle fest. Damit veranschaulicht sie ausschließlich bereits gesicherte Lehrbuchinhalte; offene Fragen sollen weder untersucht noch neue Erkenntnisse gewonnen werden.

Trifft „Forschung“ hier zu?

„Forschung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Auf neue Erkenntnisse gerichtet

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wissenschaftliche Tätigkeit
    Die Vermittlung physikalischer Zusammenhänge in der Universitätsvorlesung ist wissenschaftliche Lehrtätigkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Auf neue Erkenntnisse gerichtet
    Die Vorführung dient ausschließlich der Wissensvermittlung und zielt nicht auf einen neuen Erkenntnisgewinn.
    fehlt
  3. 3
    Methodisch-systematische Untersuchung
    Die Wärmeausdehnung wird nach einem festgelegten Versuchsplan untersucht und dokumentiert.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Untersuchung wird nur dann als Forschung eingeordnet, wenn sie tatsächlich neue Erkenntnisse hervorbringt.

RichtigEs genügt, dass die Untersuchung auf neue Erkenntnisse zielt; ein erfolgreicher Ausgang ist nicht erforderlich.

Verwechslung

FehlerAnwendungsbezogene Untersuchungen werden wegen ihres praktischen Zwecks aus dem Forschungsbegriff ausgeschlossen.

RichtigAuch angewandte Forschung gehört zum Forschungsbegriff, wenn die übrigen Merkmale erfüllt sind.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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