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Formnichtigkeit

§ 125 BGB · Zivilrecht

Ein Rechtsgeschäft ist nach § 125 BGB nichtig, wenn die durch Gesetz vorgeschriebene Form (§ 125 S. 1 BGB) oder die von den Parteien vereinbarte Form (§ 125 S. 2 BGB) nicht eingehalten wurde; die Nichtigkeit tritt bei gesetzlicher Formvorschrift zwingend ein, bei gewillkürter Form im Zweifel ebenfalls.

Merksatz

Auch ein von beiden Seiten gewolltes Geschäft kann an fehlender Form scheitern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna verspricht Ben mündlich, ihm ohne Gegenleistung 5.000 Euro zu schenken. Ben nimmt das Versprechen an. 2Ein Notar ist nicht beteiligt, und Anna hat noch nichts gezahlt.

Trifft „Formnichtigkeit“ hier zu?

„Formnichtigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsgeschäft
    Anna und Ben erklären übereinstimmend, einen Schenkungsvertrag schließen zu wollen.
    erfüllt
  2. 2
    Missachtung einer gesetzlichen oder vereinbarten Form
    Die nach § 518 Abs. 1 BGB erforderliche notarielle Beurkundung fehlt, und der Formmangel ist nicht durch Leistung geheilt.
    erfüllt
BFall B

1Anna verspricht Ben, ihm ohne Gegenleistung 5.000 Euro zu schenken. Ben nimmt das Versprechen an. Beide lassen Annas Versprechen von einem Notar beurkunden. Anna hat noch nichts gezahlt.

Trifft „Formnichtigkeit“ hier zu?

„Formnichtigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Missachtung einer gesetzlichen oder vereinbarten Form

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsgeschäft
    Anna und Ben erklären übereinstimmend, einen Schenkungsvertrag schließen zu wollen.
    erfüllt
  2. 2
    Missachtung einer gesetzlichen oder vereinbarten Form
    Durch die notarielle Beurkundung ist die für Annas Schenkungsversprechen erforderliche Form eingehalten.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin nach § 125 BGB nichtiges Geschäft wird nur als anfechtbar behandelt.

RichtigDie Nichtigkeit besteht unabhängig von einer Anfechtungserklärung.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei jeder Missachtung einer vereinbarten Form wird automatisch Nichtigkeit angenommen.

RichtigBei vereinbarter Form gilt die Nichtigkeitsfolge nur im Zweifel; ein durch Auslegung feststellbarer abweichender Parteiwille geht vor.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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