Definitionen
Formheilungsvorschrift
§ 494 Abs. 2 BGB · ZivilrechtNach § 494 Abs. 2 BGB wird ein wegen eines Mangels nach § 494 Abs. 1 BGB zunächst nichtiger Verbraucherdarlehensvertrag geheilt, soweit der Darlehensnehmer das Darlehen empfängt oder in Anspruch nimmt. Änderungen des Vertragsinhalts richten sich nach dem jeweiligen Mangel und den Regelungen des § 494 Abs. 2 bis 6 BGB, etwa die Herabsetzung des Sollzinssatzes auf den gesetzlichen Zinssatz bei fehlender Angabe des effektiven Jahreszinses.
Die Heilung erfasst den Vertrag nur im Umfang des empfangenen oder in Anspruch genommenen Darlehens.
- VertragsschlussZunächst nichtiger VertragEin Mangel nach § 494 Abs. 1 BGB macht den Verbraucherdarlehensvertrag zunächst unwirksam.
- Empfang oder NutzungHeilung im jeweiligen UmfangDer Vertrag wird gültig, soweit der Darlehensnehmer das Darlehen erhält oder in Anspruch nimmt.
- Zunächst nichtiger Vertrag Ein Mangel nach § 494 Abs. 1 BGB macht den Verbraucherdarlehensvertrag zunächst unwirksam.
- Heilung im jeweiligen Umfang Der Vertrag wird gültig, soweit der Darlehensnehmer das Darlehen erhält oder in Anspruch nimmt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Bank und die angestellte Anna vereinbaren ausschließlich mündlich ein verzinsliches Darlehen über 5.000 Euro für neue Möbel in ihrer Privatwohnung. Die Bank schreibt den gesamten Betrag Annas Girokonto gut und stellt ihn ihr zur freien Verfügung.
Trifft „Formheilungsvorschrift“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbraucherdarlehensvertragDie Bank handelt als Unternehmerin und Anna nimmt das entgeltliche Darlehen für einen privaten Zweck auf.
- 2erfülltAnfängliche Nichtigkeit wegen eines Mangels nach § 494 Abs. 1 BGBDie erforderliche Schriftform wurde nicht eingehalten, sodass der Vertrag zunächst nichtig ist.
- 3erfülltEmpfang oder Inanspruchnahme des DarlehensAnna hat die gesamte Darlehenssumme zur freien Verfügung erhalten.
Eine Bank und die angestellte Anna vereinbaren ausschließlich mündlich ein verzinsliches Darlehen über 5.000 Euro für neue Möbel in ihrer Privatwohnung. Die Auszahlung ist erst in zwei Wochen vorgesehen; Anna hat noch kein Geld erhalten und den Kredit auch nicht anderweitig genutzt.
Trifft „Formheilungsvorschrift“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbraucherdarlehensvertragDie Bank handelt als Unternehmerin und Anna nimmt das entgeltliche Darlehen für einen privaten Zweck auf.
- 2erfülltAnfängliche Nichtigkeit wegen eines Mangels nach § 494 Abs. 1 BGBDie erforderliche Schriftform wurde nicht eingehalten, sodass der Vertrag zunächst nichtig ist.
- 3fehltEmpfang oder Inanspruchnahme des DarlehensDie bloße Vereinbarung genügt nicht, weil Anna das Darlehen bisher weder erhalten noch genutzt hat.
Typische Fehler
FehlerSchon eine Teilauszahlung heilt den Vertrag stets hinsichtlich der gesamten Darlehenssumme.
RichtigEine Teilauszahlung bewirkt nur eine entsprechend teilweise Heilung, sofern keine weitergehende Inanspruchnahme vorliegt.
FehlerJede Heilung führt automatisch zur Herabsetzung des vereinbarten Sollzinssatzes auf den gesetzlichen Zinssatz.
RichtigDie Zinssenkung nach § 494 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt voraus, dass die Angabe zum Sollzinssatz, zum effektiven Jahreszins oder zum Gesamtbetrag fehlt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema