Definitionen
Förmliches Gesetz
Art. 76 ff. GG · Öffentliches RechtEin förmliches Gesetz (auch: formelles Gesetz) ist jeder Hoheitsakt, der im verfassungsmäßig vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren durch das zuständige Parlament (Bundestag bzw. Landtag) oder im Wege einer verfassungsrechtlich vorgesehenen Volksgesetzgebung beschlossen und in der vorgesehenen Form verkündet worden ist, unabhängig von seinem materiellen Inhalt.
Ein förmliches Gesetz kann auch ohne abstrakt-generelle Regelung mit Außenwirkung vorliegen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der Bundestag beschließt nach dem vom Grundgesetz vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren das Haushaltsgesetz für das kommende Jahr. Der Bundespräsident unterzeichnet das Gesetz; anschließend wird es in der vorgeschriebenen Form im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Trifft „Förmliches Gesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitlicher AktDie staatliche Gesetzgebung ist hoheitliches Handeln.
- 2erfülltBeschluss im verfassungsrechtlichen GesetzgebungsverfahrenDer Bundestag beschließt das Gesetz im verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahren.
- 3erfülltFormgerechte VerkündungDie Veröffentlichung erfolgt in der vorgeschriebenen Verkündungsform.
1Die Landesregierung erlässt aufgrund einer gültigen gesetzlichen Ermächtigung eine Verordnung über ein Naturschutzgebiet. Sie hält alle vorgeschriebenen Verfahrensregeln ein und 3veröffentlicht die Verordnung in der dafür vorgesehenen Form im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes.
Trifft „Förmliches Gesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitlicher AktDie Landesregierung handelt beim Erlass der Verordnung hoheitlich.
- 2fehltBeschluss im verfassungsrechtlichen GesetzgebungsverfahrenDie Verordnung wird von der Regierung und nicht im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren oder durch Volksgesetzgebung beschlossen.
- 3erfülltFormgerechte VerkündungDie Verordnung wird in der für sie vorgeschriebenen Form verkündet.
Typische Fehler
FehlerEine allgemeinverbindliche Rechtsverordnung wird wegen ihrer normativen Wirkung als förmliches Gesetz eingeordnet.
RichtigEine Rechtsverordnung ist kein förmliches Gesetz, weil sie nicht im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren oder durch Volksgesetzgebung beschlossen wird.
FehlerBereits der parlamentarische Gesetzesbeschluss wird als ausreichend angesehen.
RichtigZum Gesetzesbeschluss muss die Verkündung in der vorgesehenen Form hinzukommen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema