Definitionen
Formelles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten
Art. 82 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtDas formelle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bezeichnet seine Befugnis und Pflicht, vor der Ausfertigung eines Bundesgesetzes zu prüfen, ob das Gesetz in einem verfassungsgemäßen Verfahren zustande gekommen ist, insbesondere ob die Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formvorschriften des Grundgesetzes eingehalten wurden; bei festgestellten formellen Verfassungsverstößen muss er die Ausfertigung verweigern.
Das formelle Prüfungsrecht betrifft das Zustandekommen des Gesetzes, nicht seinen Inhalt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Für ein vom Bundestag beschlossenes Bundesgesetz ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Der Bundesrat hat zugestimmt. Der Bundespräsident kontrolliert vor seiner Unterschrift, ob diese Zustimmung ordnungsgemäß erteilt wurde.
Trifft „Formelles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung durch den BundespräsidentenDie Kontrolle erfolgt durch den Bundespräsidenten selbst.
- 2erfülltPrüfung vor der Ausfertigung eines BundesgesetzesDer Bundespräsident prüft das Bundesgesetz, bevor er es ausfertigt.
- 3erfülltPrüfung des verfassungsgemäßen ZustandekommensDie erforderliche Beteiligung des Bundesrates gehört zum verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren.
Dem Bundespräsidenten liegt ein vom Bundestag beschlossenes Bundesgesetz zur Unterschrift vor. Vor seiner Unterschrift prüft er ausschließlich, ob das Gesetz voraussichtlich die Wirtschaft fördern wird. Wie das Gesetz zustande gekommen ist, untersucht er dabei nicht.
Trifft „Formelles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung durch den BundespräsidentenDer Bundespräsident nimmt die Prüfung selbst vor.
- 2erfülltPrüfung vor der Ausfertigung eines BundesgesetzesDie Prüfung erfolgt vor der Ausfertigung des Bundesgesetzes.
- 3fehltPrüfung des verfassungsgemäßen ZustandekommensUntersucht werden nur wirtschaftliche Auswirkungen, nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Zustandekommen.
Typische Fehler
FehlerDie formelle Prüfung wird auf den Verfahrensablauf beschränkt und die Gesetzgebungskompetenz übergangen.
RichtigAuch die Zuständigkeit des Bundes für die Gesetzgebung gehört zur formellen Prüfung.
FehlerBei einem festgestellten formellen Verfassungsverstoß wird dem Bundespräsidenten eine freie Entscheidung über die Ausfertigung eingeräumt.
RichtigBei einem festgestellten formellen Verfassungsverstoß ist der Bundespräsident zur Verweigerung der Ausfertigung verpflichtet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema