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Formelles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Art. 82 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Das formelle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bezeichnet seine Befugnis und Pflicht, vor der Ausfertigung eines Bundesgesetzes zu prüfen, ob das Gesetz in einem verfassungsgemäßen Verfahren zustande gekommen ist, insbesondere ob die Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formvorschriften des Grundgesetzes eingehalten wurden; bei festgestellten formellen Verfassungsverstößen muss er die Ausfertigung verweigern.

Merksatz

Das formelle Prüfungsrecht betrifft das Zustandekommen des Gesetzes, nicht seinen Inhalt.

Was prüft der Bundespräsident?Die formelle Prüfung betrifft das Zustandekommen, die materielle Prüfung den Inhalt. Der Streit über die Reichweite der materiellen Prüfung bleibt davon getrennt.
Formelles Prüfungsrecht
Materielles Prüfungsrecht
Prüfungsgegenstand
Zuständigkeit, Verfahren und Form des Gesetzes.
Inhaltliche Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz.
Verweigerung
Bei festgestellten formellen Verfassungsverstößen verpflichtend.
Reichweite des Verweigerungsrechts umstritten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Für ein vom Bundestag beschlossenes Bundesgesetz ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Der Bundesrat hat zugestimmt. Der Bundespräsident kontrolliert vor seiner Unterschrift, ob diese Zustimmung ordnungsgemäß erteilt wurde.

Trifft „Formelles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten“ hier zu?

„Formelles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prüfung durch den Bundespräsidenten
    Die Kontrolle erfolgt durch den Bundespräsidenten selbst.
    erfüllt
  2. 2
    Prüfung vor der Ausfertigung eines Bundesgesetzes
    Der Bundespräsident prüft das Bundesgesetz, bevor er es ausfertigt.
    erfüllt
  3. 3
    Prüfung des verfassungsgemäßen Zustandekommens
    Die erforderliche Beteiligung des Bundesrates gehört zum verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren.
    erfüllt
BFall B

Dem Bundespräsidenten liegt ein vom Bundestag beschlossenes Bundesgesetz zur Unterschrift vor. Vor seiner Unterschrift prüft er ausschließlich, ob das Gesetz voraussichtlich die Wirtschaft fördern wird. Wie das Gesetz zustande gekommen ist, untersucht er dabei nicht.

Trifft „Formelles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten“ hier zu?

„Formelles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Prüfung des verfassungsgemäßen Zustandekommens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prüfung durch den Bundespräsidenten
    Der Bundespräsident nimmt die Prüfung selbst vor.
    erfüllt
  2. 2
    Prüfung vor der Ausfertigung eines Bundesgesetzes
    Die Prüfung erfolgt vor der Ausfertigung des Bundesgesetzes.
    erfüllt
  3. 3
    Prüfung des verfassungsgemäßen Zustandekommens
    Untersucht werden nur wirtschaftliche Auswirkungen, nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Zustandekommen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie formelle Prüfung wird auf den Verfahrensablauf beschränkt und die Gesetzgebungskompetenz übergangen.

RichtigAuch die Zuständigkeit des Bundes für die Gesetzgebung gehört zur formellen Prüfung.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei einem festgestellten formellen Verfassungsverstoß wird dem Bundespräsidenten eine freie Entscheidung über die Ausfertigung eingeräumt.

RichtigBei einem festgestellten formellen Verfassungsverstoß ist der Bundespräsident zur Verweigerung der Ausfertigung verpflichtet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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