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Formelle Rechtswidrigkeit

§§ 44 ff. VwVfG · Öffentliches Recht

Ein Verwaltungsakt ist formell rechtswidrig, wenn er unter Verletzung von Vorschriften über Zuständigkeit, Verfahren oder Form ergangen ist, ohne dass dieser Fehler nach § 45 VwVfG geheilt ist. Die Unbeachtlichkeit eines Fehlers nach § 46 VwVfG lässt die formelle Rechtswidrigkeit unberührt.

Merksatz

Auch ein inhaltlich zutreffender Verwaltungsakt kann wegen seines Zustandekommens rechtswidrig sein.

Formeller oder materieller Fehler?Die Gegenüberstellung trennt Fehler beim Zustandekommen von Fehlern im Inhalt der behördlichen Entscheidung.
Formelle Rechtswidrigkeit
Materielle Rechtswidrigkeit
Betroffene Anforderungen
Zuständigkeit, Verfahren oder Form
Inhaltliche Vereinbarkeit der Entscheidung mit dem Recht
Beispielfehler
Eine vorgeschriebene Behördenmitwirkung fehlt weiterhin.
Eine gesetzliche Voraussetzung für den angeordneten Eingriff fehlt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die zuständige Bundesbehörde verlangt von Lea schriftlich die Rückzahlung einer individuell bewilligten Förderung. 1Die Behörde entscheidet ohne Zeitdruck, ohne Lea zuvor Gelegenheit zu geben, sich zu den maßgeblichen Tatsachen zu äußern. 2Lea erhält auch später keine Gelegenheit, ihre Sicht darzulegen.

Trifft „Formelle Rechtswidrigkeit“ hier zu?

„Formelle Rechtswidrigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verstoß gegen Zuständigkeits-, Verfahrens- oder Formvorschriften
    Die vor der belastenden Entscheidung erforderliche Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG fehlt.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Heilung nach § 45 VwVfG
    Die Anhörung wird nicht nachgeholt, sodass der Verfahrensfehler fortbesteht.
    erfüllt
BFall B

Die zuständige Bundesbehörde verlangt von Lea schriftlich die Rückzahlung einer individuell bewilligten Förderung. 1Die Behörde entscheidet ohne Zeitdruck, ohne Lea zuvor Gelegenheit zu geben, sich zu den maßgeblichen Tatsachen zu äußern. Im anschließenden Widerspruchsverfahren legt die Behörde Lea sämtliche entscheidenden Tatsachen offen und gibt ihr ausreichend Zeit für eine Stellungnahme. Lea äußert sich; die Behörde prüft ihre Einwände ergebnisoffen und bestätigt danach die Rückforderung.

Trifft „Formelle Rechtswidrigkeit“ hier zu?

„Formelle Rechtswidrigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Heilung nach § 45 VwVfG

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verstoß gegen Zuständigkeits-, Verfahrens- oder Formvorschriften
    Beim Erlass des Bescheids fehlt die erforderliche Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Heilung nach § 45 VwVfG
    Die Anhörung wird im Widerspruchsverfahren wirksam nachgeholt und der Fehler dadurch nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG geheilt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin nach § 46 VwVfG unbeachtlicher Fehler wird als geheilt behandelt.

RichtigDie Unbeachtlichkeit nach § 46 VwVfG beseitigt die formelle Rechtswidrigkeit nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerJeder formell rechtswidrige Verwaltungsakt wird für nichtig gehalten.

RichtigFormelle Rechtswidrigkeit führt nicht automatisch zur Nichtigkeit; dafür müssen die besonderen Voraussetzungen des § 44 VwVfG vorliegen.

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