Definitionen
Formelle Rechtswidrigkeit
§§ 44 ff. VwVfG · Öffentliches RechtEin Verwaltungsakt ist formell rechtswidrig, wenn er unter Verletzung von Vorschriften über Zuständigkeit, Verfahren oder Form ergangen ist, ohne dass dieser Fehler nach § 45 VwVfG geheilt ist. Die Unbeachtlichkeit eines Fehlers nach § 46 VwVfG lässt die formelle Rechtswidrigkeit unberührt.
Auch ein inhaltlich zutreffender Verwaltungsakt kann wegen seines Zustandekommens rechtswidrig sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die zuständige Bundesbehörde verlangt von Lea schriftlich die Rückzahlung einer individuell bewilligten Förderung. 1Die Behörde entscheidet ohne Zeitdruck, ohne Lea zuvor Gelegenheit zu geben, sich zu den maßgeblichen Tatsachen zu äußern. 2Lea erhält auch später keine Gelegenheit, ihre Sicht darzulegen.
Trifft „Formelle Rechtswidrigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerstoß gegen Zuständigkeits-, Verfahrens- oder FormvorschriftenDie vor der belastenden Entscheidung erforderliche Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG fehlt.
- 2erfülltKeine Heilung nach § 45 VwVfGDie Anhörung wird nicht nachgeholt, sodass der Verfahrensfehler fortbesteht.
Die zuständige Bundesbehörde verlangt von Lea schriftlich die Rückzahlung einer individuell bewilligten Förderung. 1Die Behörde entscheidet ohne Zeitdruck, ohne Lea zuvor Gelegenheit zu geben, sich zu den maßgeblichen Tatsachen zu äußern. Im anschließenden Widerspruchsverfahren legt die Behörde Lea sämtliche entscheidenden Tatsachen offen und gibt ihr ausreichend Zeit für eine Stellungnahme. Lea äußert sich; die Behörde prüft ihre Einwände ergebnisoffen und bestätigt danach die Rückforderung.
Trifft „Formelle Rechtswidrigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerstoß gegen Zuständigkeits-, Verfahrens- oder FormvorschriftenBeim Erlass des Bescheids fehlt die erforderliche Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG.
- 2fehltKeine Heilung nach § 45 VwVfGDie Anhörung wird im Widerspruchsverfahren wirksam nachgeholt und der Fehler dadurch nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG geheilt.
Typische Fehler
FehlerEin nach § 46 VwVfG unbeachtlicher Fehler wird als geheilt behandelt.
RichtigDie Unbeachtlichkeit nach § 46 VwVfG beseitigt die formelle Rechtswidrigkeit nicht.
FehlerJeder formell rechtswidrige Verwaltungsakt wird für nichtig gehalten.
RichtigFormelle Rechtswidrigkeit führt nicht automatisch zur Nichtigkeit; dafür müssen die besonderen Voraussetzungen des § 44 VwVfG vorliegen.