Definitionen
Formelle Rechtskraft
Formelle Rechtskraft bezeichnet die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung mit ordentlichen Rechtsbehelfen, die eintritt, wenn die Entscheidung nicht oder nicht mehr mit den gesetzlich vorgesehenen ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann, sei es weil die Rechtsbehelfsfristen abgelaufen sind, auf Rechtsbehelfe verzichtet wurde oder alle ordentlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind.
Entscheidend ist, ob die Entscheidung noch mit einem ordentlichen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Amtsgericht verurteilt Ben zur Zahlung von 3.000 Euro an Anna. Das vollständige Urteil wird beiden Parteien mit einer zutreffenden Belehrung über die Berufung zugestellt. 2Seit der Zustellung sind drei Monate vergangen, ohne dass jemand ein Rechtsmittel eingelegt hat.
Trifft „Formelle Rechtskraft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidungDas Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung.
- 2erfülltKeine Anfechtbarkeit mit ordentlichen RechtsbehelfenDie Berufungsfrist ist abgelaufen und ein anderer ordentlicher Rechtsbehelf steht nicht offen.
1In einem Zivilprozess ergeht gegen Ben ein erstes Versäumnisurteil über 3.000 Euro, weil er nicht zum Gerichtstermin erscheint. Das vollständige Urteil wurde Ben gestern zugestellt. Ben hat bisher keinen Einspruch eingelegt.
Trifft „Formelle Rechtskraft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidungAuch ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung.
- 2fehltKeine Anfechtbarkeit mit ordentlichen RechtsbehelfenBen kann noch Einspruch einlegen, weil die Einspruchsfrist noch läuft.
Typische Fehler
FehlerEin Versäumnisurteil wird schon deshalb für formell rechtskräftig gehalten, weil dagegen keine Berufung möglich ist.
RichtigAuch ein noch möglicher Einspruch hindert die formelle Rechtskraft, weil er ein ordentlicher Rechtsbehelf ist.
FehlerDie Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde wird als Hindernis für den Eintritt formeller Rechtskraft angesehen.
RichtigEine mögliche Verfassungsbeschwerde hindert die formelle Rechtskraft nicht, weil sie kein ordentlicher Rechtsbehelf ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata