Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen

Formelle Rechtskraft

Formelle Rechtskraft bezeichnet die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung mit ordentlichen Rechtsbehelfen, die eintritt, wenn die Entscheidung nicht oder nicht mehr mit den gesetzlich vorgesehenen ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann, sei es weil die Rechtsbehelfsfristen abgelaufen sind, auf Rechtsbehelfe verzichtet wurde oder alle ordentlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind.

Merksatz

Entscheidend ist, ob die Entscheidung noch mit einem ordentlichen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.

Formelle oder materielle Rechtskraft?Formelle Rechtskraft betrifft die Anfechtbarkeit, materielle Rechtskraft die Bindung an den entschiedenen Inhalt.
Formelle Rechtskraft
Materielle Rechtskraft
Bezug
Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung
Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung
Kernwirkung
Ordentliche Rechtsbehelfe stehen nicht mehr offen.
Inhaltliche Bindungs- und Sperrwirkung im Umfang der Rechtskraft.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Amtsgericht verurteilt Ben zur Zahlung von 3.000 Euro an Anna. Das vollständige Urteil wird beiden Parteien mit einer zutreffenden Belehrung über die Berufung zugestellt. 2Seit der Zustellung sind drei Monate vergangen, ohne dass jemand ein Rechtsmittel eingelegt hat.

Trifft „Formelle Rechtskraft“ hier zu?

„Formelle Rechtskraft“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidung
    Das Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Anfechtbarkeit mit ordentlichen Rechtsbehelfen
    Die Berufungsfrist ist abgelaufen und ein anderer ordentlicher Rechtsbehelf steht nicht offen.
    erfüllt
BFall B

1In einem Zivilprozess ergeht gegen Ben ein erstes Versäumnisurteil über 3.000 Euro, weil er nicht zum Gerichtstermin erscheint. Das vollständige Urteil wurde Ben gestern zugestellt. Ben hat bisher keinen Einspruch eingelegt.

Trifft „Formelle Rechtskraft“ hier zu?

„Formelle Rechtskraft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Anfechtbarkeit mit ordentlichen Rechtsbehelfen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidung
    Auch ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Anfechtbarkeit mit ordentlichen Rechtsbehelfen
    Ben kann noch Einspruch einlegen, weil die Einspruchsfrist noch läuft.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Versäumnisurteil wird schon deshalb für formell rechtskräftig gehalten, weil dagegen keine Berufung möglich ist.

RichtigAuch ein noch möglicher Einspruch hindert die formelle Rechtskraft, weil er ein ordentlicher Rechtsbehelf ist.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde wird als Hindernis für den Eintritt formeller Rechtskraft angesehen.

RichtigEine mögliche Verfassungsbeschwerde hindert die formelle Rechtskraft nicht, weil sie kein ordentlicher Rechtsbehelf ist.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.