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Fordern

§ 331 Abs. 1 StGB · Strafrecht

Fordern ist das einseitige, ausdrückliche oder konkludente Verlangen eines Vorteils durch den Täter gegenüber dem Vorteilsgeber, ohne dass es auf die Zustimmung des Gegenübers ankommt.

Merksatz

Ein innerer Wunsch genügt nicht; das Verlangen muss gegenüber dem möglichen Vorteilsgeber erkennbar werden.

Fordern oder Sichversprechenlassen?Entscheidend ist, ob der Täter einen Vorteil verlangt oder eine angebotene Vorteilszusage annimmt.
Fordern
Sichversprechenlassen
Erklärungsinhalt
Der Täter verlangt einen Vorteil.
Der Täter nimmt eine Vorteilszusage an.
Zustimmung des Gebers
Nicht erforderlich.
Erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Mitarbeiterin des Bauamts sagt zu einem Antragsteller: „Für die Bearbeitung deines Antrags will ich 500 Euro für mich persönlich.“ Der Antragsteller lehnt ab.

Trifft „Fordern“ hier zu?

„Fordern“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausdrückliche oder konkludente Äußerung
    Die Mitarbeiterin bringt ihren Wunsch ausdrücklich mit Worten zum Ausdruck.
    erfüllt
  2. 2
    Verlangen eines Vorteils gegenüber dem Vorteilsgeber
    Sie verlangt vom Antragsteller eine persönliche Zahlung für ihre dienstliche Tätigkeit; seine Ablehnung ist unerheblich.
    erfüllt
BFall B

Eine Mitarbeiterin des Bauamts sagt zu einem Antragsteller: „1Bitte reiche die für deinen Antrag vorgeschriebene Bauzeichnung ein.“ Die Zeichnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Antragsunterlage und wird ausschließlich für die amtliche Prüfung verwendet.

Trifft „Fordern“ hier zu?

„Fordern“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verlangen eines Vorteils gegenüber dem Vorteilsgeber

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausdrückliche oder konkludente Äußerung
    Die Mitarbeiterin äußert ausdrücklich, welche Handlung sie vom Antragsteller erwartet.
    erfüllt
  2. 2
    Verlangen eines Vorteils gegenüber dem Vorteilsgeber
    Die bloße Anforderung einer vorgeschriebenen Antragsunterlage ist kein Verlangen nach einem Vorteil im korruptionsstrafrechtlichen Sinn.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Sichversprechenlassen

Ein Antragsteller bietet einer Mitarbeiterin des Bauamts von sich aus 500 Euro für die Bearbeitung seines Antrags an. Sie antwortet: „1Einverstanden, bezahle mich nächste Woche.“ Zuvor hatte sie weder um Geld gebeten noch eine solche Erwartung angedeutet.

Trifft „Fordern“ hier zu?

„Fordern“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verlangen eines Vorteils gegenüber dem Vorteilsgeber

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausdrückliche oder konkludente Äußerung
    Die Mitarbeiterin erklärt ausdrücklich, dass sie das Angebot annimmt.
    erfüllt
  2. 2
    Verlangen eines Vorteils gegenüber dem Vorteilsgeber
    Sie nimmt lediglich das vom Antragsteller ausgehende Angebot an, ohne selbst einen Vorteil zu verlangen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerFordern wird wie Sichversprechenlassen erst bei einer Einigung über den Vorteil bejaht.

RichtigBeim Fordern ist keine Zustimmung des angesprochenen Vorteilsgebers erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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