Definitionen
Form-Kaufmann
§ 6 HGB · ZivilrechtForm-Kaufmann ist, wer allein kraft seiner Rechtsform Kaufmann ist, ohne dass es darauf ankommt, ob er ein Handelsgewerbe betreibt (§ 6 Abs. 2 HGB); dies betrifft insbesondere die GmbH (§ 13 Abs. 3 GmbHG), die AG (§ 3 Abs. 1 AktG), die KGaA und die eingetragene Genossenschaft (§ 17 Abs. 2 GenG).
Die Betriebsgröße ist unerheblich, wenn bereits die Rechtsform die Kaufmannseigenschaft begründet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die im Handelsregister eingetragene Linden GmbH vermietet nur eine eigene Wohnung. Andere Tätigkeiten übt sie nicht aus.
Trifft „Form-Kaufmann“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKaufmannseigenschaftDie eingetragene GmbH ist Kaufmann.
- 2erfülltKaufmannseigenschaft allein aufgrund der RechtsformBereits die Rechtsform GmbH begründet die Kaufmannseigenschaft, unabhängig vom Umfang der Vermietung.
Mara führt als Einzelunternehmerin 1einen Baustoffgroßhandel mit 40 Beschäftigten, drei Lagern und mehreren Tausend Bestellungen im Monat.
Trifft „Form-Kaufmann“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKaufmannseigenschaftDer Betrieb erfordert nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung, sodass Mara Istkauffrau ist.
- 2fehltKaufmannseigenschaft allein aufgrund der RechtsformMaras Kaufmannseigenschaft folgt aus dem Betrieb ihres Handelsgewerbes und nicht allein aus einer Rechtsform.
Typische Fehler
FehlerAuch bei einer GmbH wird zusätzlich geprüft, ob sie ein Handelsgewerbe betreibt.
RichtigBei einer GmbH setzt die Kaufmannseigenschaft kein Handelsgewerbe voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema