Definitionen
Förderpflicht (Zivilrecht)
§ 705 BGB · ZivilrechtDie Förderpflicht bezeichnet die aus dem Schuldverhältnis oder einer gesellschaftsrechtlichen Sonderverbindung folgende Pflicht einer Partei, den Vertragszweck oder den gemeinsamen Gesellschaftszweck im geschuldeten Umfang aktiv zu unterstützen und dessen Erreichung nicht zu behindern.
Maßgeblich ist die rechtlich geschuldete Zweckförderung, nicht jede denkbare Unterstützung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Nora bestellt beim Tischler einen passgenauen Schrank für ihre Dachschräge. 2Beide vereinbaren ausdrücklich, dass Nora die benötigten Raummaße selbst ermitteln und dem Tischler korrekt mitteilen muss. 3Diese Angaben benötigt der Tischler für die passgenaue Fertigung.
Trifft „Förderpflicht (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldverhältnis oder gesellschaftsrechtliche SonderverbindungZwischen Nora und dem Tischler besteht ein Vertrag über die Herstellung des Schranks.
- 2erfülltRechtlich verbindliche PflichtDie Parteien haben Noras Mitwirkung ausdrücklich als verbindliche Vertragspflicht vereinbart.
- 3erfülltZweckfördernder InhaltDie korrekte Mitteilung der Maße unterstützt die vereinbarte Herstellung des passenden Schranks.
1Nora bestellt beim Tischler einen passgenauen Schrank für ihre Dachschräge. Beide vereinbaren ausdrücklich, dass der Tischler die Raummaße selbst ermittelt und Nora ihm lediglich freiwillig zusätzlich eigene korrekte Maße mitteilen kann. 3Solche zusätzlichen Angaben würden dem Tischler die passgenaue Fertigung erleichtern.
Trifft „Förderpflicht (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldverhältnis oder gesellschaftsrechtliche SonderverbindungAuch hier besteht ein Vertrag über die Herstellung des Schranks.
- 2fehltRechtlich verbindliche PflichtDie zusätzliche Mitteilung eigener Maße ist ausdrücklich freiwillig und deshalb keine von Nora geschuldete Unterstützung.
- 3erfülltZweckfördernder InhaltDie mögliche Mitteilung wäre ihrem Inhalt nach zweckfördernd, auch wenn Nora sie nicht schuldet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema