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Forderungsübergang bei Versicherungsleistung (Legalzession)

§ 86 VVG · Zivilrecht

Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt, geht ein dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten zustehender Ersatzanspruch kraft Gesetzes auf den Versicherer über. Die Durchsetzung des übergegangenen Anspruchs darf den Versicherungsnehmer nicht benachteiligen. Gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, darf der Versicherer den übergegangenen Anspruch nur geltend machen, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.

Merksatz

Im ersetzten Umfang wechselt der Gläubiger des Ersatzanspruchs, nicht dessen Schuldner.

Wie wechselt der Ersatzanspruch?Der Anspruch wechselt im Umfang des Schadensausgleichs zum Versicherer. Nur dieser Teil steht dem Versicherungsnehmer nicht mehr zu; die Durchsetzung bleibt begrenzt.
VersicherungsleistungBisheriger AnspruchAnspruchnach ZahlungNVersicherungsnehmerVVersichererDErsatzpflichtigerDritter123NVersicherungsnehmerVVersichererDErsatzpflichtigerDritter
1
Versicherungsleistung
Der Versicherer gleicht den versicherten Schaden des Versicherungsnehmers aus.
2
Bisheriger Anspruch
Im ersetzten Umfang steht der Ersatzanspruch nicht mehr dem Versicherungsnehmer zu.
3
Anspruch nach Zahlung
Der Versicherer wird im ersetzten Umfang Gläubiger; Schutzregeln begrenzen die Durchsetzung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ben zerbricht aus Unachtsamkeit mit einer Leiter ein Fenster von Noras Haus; die Reparatur kostet 600 Euro. Ben und Nora wohnen in getrennten Haushalten. Nora hat ihr Haus gegen Glasbruch versichert. 2Ihr Versicherer zahlt ihr für die Reparatur die vollen 600 Euro.

Trifft „Forderungsübergang bei Versicherungsleistung (Legalzession)“ hier zu?

„Forderungsübergang bei Versicherungsleistung (Legalzession)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten
    Ben hat schuldhaft Noras Eigentum beschädigt und schuldet ihr Ersatz der Reparaturkosten.
    erfüllt
  2. 2
    Versicherungsleistung zum Ersatz dieses Schadens
    Der Versicherer gleicht genau den Schaden aus, für den Ben Ersatz schuldet.
    erfüllt
BFall B

1Ben zerbricht aus Unachtsamkeit mit einer Leiter ein Fenster von Noras Haus; die Reparatur kostet 600 Euro. Ben und Nora wohnen in getrennten Haushalten. Nora hat ihr Haus gegen Glasbruch versichert. Ihr Versicherer hat ihr die Zahlung von 600 Euro angekündigt, aber noch nichts gezahlt.

Trifft „Forderungsübergang bei Versicherungsleistung (Legalzession)“ hier zu?

„Forderungsübergang bei Versicherungsleistung (Legalzession)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Versicherungsleistung zum Ersatz dieses Schadens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten
    Ben hat schuldhaft Noras Eigentum beschädigt und schuldet ihr Ersatz der Reparaturkosten.
    erfüllt
  2. 2
    Versicherungsleistung zum Ersatz dieses Schadens
    Die bloße Ankündigung einer Zahlung ersetzt den Schaden noch nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBei einem fahrlässig verursachten Schaden unter Haushaltsangehörigen wird bereits der gesetzliche Anspruchsübergang verneint.

RichtigDie häusliche Gemeinschaft hindert grundsätzlich die Durchsetzung, nicht den Anspruchsübergang; bei vorsätzlicher Schadensverursachung entfällt diese Sperre.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Versicherer dürfe seinen Rückgriff auch zulasten des noch offenen Ersatzanspruchs des Versicherungsnehmers betreiben.

RichtigDer Versicherer muss bei der Durchsetzung die verbleibende Ersatzposition des Versicherungsnehmers beachten und darf sie nicht beeinträchtigen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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