Definitionen
Forderungsübergang bei Versicherungsleistung (Legalzession)
§ 86 VVG · ZivilrechtSoweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt, geht ein dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten zustehender Ersatzanspruch kraft Gesetzes auf den Versicherer über. Die Durchsetzung des übergegangenen Anspruchs darf den Versicherungsnehmer nicht benachteiligen. Gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, darf der Versicherer den übergegangenen Anspruch nur geltend machen, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Im ersetzten Umfang wechselt der Gläubiger des Ersatzanspruchs, nicht dessen Schuldner.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ben zerbricht aus Unachtsamkeit mit einer Leiter ein Fenster von Noras Haus; die Reparatur kostet 600 Euro. Ben und Nora wohnen in getrennten Haushalten. Nora hat ihr Haus gegen Glasbruch versichert. 2Ihr Versicherer zahlt ihr für die Reparatur die vollen 600 Euro.
Trifft „Forderungsübergang bei Versicherungsleistung (Legalzession)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErsatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen DrittenBen hat schuldhaft Noras Eigentum beschädigt und schuldet ihr Ersatz der Reparaturkosten.
- 2erfülltVersicherungsleistung zum Ersatz dieses SchadensDer Versicherer gleicht genau den Schaden aus, für den Ben Ersatz schuldet.
1Ben zerbricht aus Unachtsamkeit mit einer Leiter ein Fenster von Noras Haus; die Reparatur kostet 600 Euro. Ben und Nora wohnen in getrennten Haushalten. Nora hat ihr Haus gegen Glasbruch versichert. Ihr Versicherer hat ihr die Zahlung von 600 Euro angekündigt, aber noch nichts gezahlt.
Trifft „Forderungsübergang bei Versicherungsleistung (Legalzession)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErsatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen DrittenBen hat schuldhaft Noras Eigentum beschädigt und schuldet ihr Ersatz der Reparaturkosten.
- 2fehltVersicherungsleistung zum Ersatz dieses SchadensDie bloße Ankündigung einer Zahlung ersetzt den Schaden noch nicht.
Typische Fehler
FehlerBei einem fahrlässig verursachten Schaden unter Haushaltsangehörigen wird bereits der gesetzliche Anspruchsübergang verneint.
RichtigDie häusliche Gemeinschaft hindert grundsätzlich die Durchsetzung, nicht den Anspruchsübergang; bei vorsätzlicher Schadensverursachung entfällt diese Sperre.
FehlerDer Versicherer dürfe seinen Rückgriff auch zulasten des noch offenen Ersatzanspruchs des Versicherungsnehmers betreiben.
RichtigDer Versicherer muss bei der Durchsetzung die verbleibende Ersatzposition des Versicherungsnehmers beachten und darf sie nicht beeinträchtigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema