Definitionen
Forderungsübergang nach § 115 SGB X
§ 115 SGB X · ZivilrechtEin noch nicht erfüllter Arbeitsentgeltanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber geht kraft Gesetzes bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen auf den Sozialleistungsträger über, wenn dieser gerade wegen der ausgebliebenen Entgeltzahlung Sozialleistungen an den Arbeitnehmer erbracht hat.
Der Gläubigerwechsel setzt voraus, dass gerade das ausgebliebene Arbeitsentgelt die Sozialleistung ausgelöst hat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea ist seit zwei Jahren in einer Bäckerei angestellt. Im April ist sie wegen einer Grippe erstmals vier Wochen lang krankgeschrieben und kann nicht arbeiten. 2Die Bäckerei zahlt ihr den für diese vier Wochen vorgesehenen Lohn nicht. 3Weil dieser Lohn ausbleibt, zahlt Leas gesetzliche Krankenkasse ihr für dieselben vier Wochen Krankengeld.
Trifft „Forderungsübergang nach § 115 SGB X“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitsentgeltanspruch gegen den ArbeitgeberFür die vier Krankheitswochen schuldet die Bäckerei Lea Entgeltfortzahlung.
- 2erfülltNoch offene EntgeltforderungDie Bäckerei hat den geschuldeten Lohn nicht gezahlt.
- 3erfülltSozialleistungen gerade wegen des ausgebliebenen ArbeitsentgeltsDie Krankenkasse zahlt für denselben Zeitraum Krankengeld, weil die Entgeltzahlung ausbleibt.
Lea arbeitet als Angestellte in einer Bäckerei und erhält daneben seit einem Jahr ihre reguläre gesetzliche Altersrente. 1Für ihre Arbeit im April hat sie Anspruch auf den vereinbarten Monatslohn. 2Die Bäckerei zahlt diesen Lohn nicht. Leas Rentenversicherung zahlt für April ihre unveränderte Altersrente unabhängig davon, ob sie ihren Lohn erhält.
Trifft „Forderungsübergang nach § 115 SGB X“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitsentgeltanspruch gegen den ArbeitgeberLea hat gegen die Bäckerei einen Lohnanspruch für ihre Arbeit im April.
- 2erfülltNoch offene EntgeltforderungDie Bäckerei hat den Lohnanspruch nicht erfüllt.
- 3fehltSozialleistungen gerade wegen des ausgebliebenen ArbeitsentgeltsDie Altersrente wird unabhängig vom ausgebliebenen Lohn gezahlt und beruht deshalb nicht auf dessen Nichterfüllung.
Typische Fehler
FehlerDer gesamte offene Lohnanspruch soll übergehen, auch wenn die Sozialleistungen niedriger sind.
RichtigSind die Sozialleistungen niedriger als die offene Lohnforderung, wechselt nur ein entsprechender Teil der Forderung den Gläubiger.
FehlerDie Unpfändbarkeit des Lohnanspruchs wird als Hindernis für den gesetzlichen Übergang behandelt.
RichtigAuch ein unpfändbarer Lohnanspruch kann auf den Sozialleistungsträger übergehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema