Definitionen
Forderung
§ 241 Abs. 1 BGB · ZivilrechtEine Forderung ist das Recht des Gläubigers, von einem bestimmten Schuldner ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch aus einem Schuldverhältnis).
Eine Forderung richtet sich gegen den Schuldner, nicht gegen jedermann.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna verkauft Ben ihr gebrauchtes Fahrrad für 120 Euro und übergibt es ihm sofort. Ben nimmt das Fahrrad mit, zahlt den vereinbarten Preis aber noch nicht.
Trifft „Forderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRecht auf ein Tun, Dulden oder UnterlassenAnna hat ein Recht auf Zahlung des Kaufpreises und damit auf ein Tun.
- 2erfülltBestimmter SchuldnerBen ist als Käufer die bestimmte Person, die den Kaufpreis schuldet.
- 3erfülltAnspruch aus einem SchuldverhältnisDer Zahlungsanspruch entsteht aus dem Kaufvertrag als Schuldverhältnis.
Anna gehört ein Fahrrad, das Ben in der irrtümlichen Annahme, es sei sein eigenes, in seinen Keller gestellt hat. Anna und Ben haben nie eine Vereinbarung über das Fahrrad getroffen. Anna verlangt von Ben das Fahrrad zurück und beruft sich dafür ausschließlich darauf, dass es ihr gehört.
Trifft „Forderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRecht auf ein Tun, Dulden oder UnterlassenAnna hat als Eigentümerin gegen Ben einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, der auf ein Tun gerichtet ist.
- 2erfülltBestimmter SchuldnerDer Herausgabeanspruch richtet sich gegen Ben als gegenwärtigen Besitzer.
- 3fehltAnspruch aus einem SchuldverhältnisDer hier ausschließlich aus dem Eigentum hergeleitete Anspruch ist dinglich und kein schuldrechtlicher Anspruch.
Typische Fehler
FehlerForderung und Anspruch werden gleichgesetzt, sodass auch rein dingliche Ansprüche als Forderungen gelten.
RichtigDie Forderung ist ein schuldrechtlicher Anspruch; ein allein aus dem Eigentum folgender Herausgabeanspruch gehört nicht dazu.
FehlerEine Forderung wird mit einer Geldforderung gleichgesetzt.
RichtigDer geschuldete Inhalt kann beispielsweise auch die Übergabe einer Sache oder das Unterlassen einer Handlung sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema