Definitionen
Die Folgenabwägung ist eine im vorläufigen Rechtsschutz angewandte Methode, bei der die Nachteile einer Versagung des Rechtsschutzes bei späterem Erfolg in der Hauptsache den Nachteilen seiner Gewährung bei späterem Misserfolg in der Hauptsache gegenübergestellt werden; dabei werden auch öffentliche Interessen und Interessen betroffener Dritter einbezogen und irreversible oder schwerwiegende Beeinträchtigungen besonders gewichtet. Im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, insbesondere nach § 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO, kommt sie in Betracht, wenn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache im gebotenen Prüfungsumfang nicht hinreichend geklärt werden können. Im Verfahren nach § 32 BVerfGG bleiben die Erfolgsaussichten in der Hauptsache grundsätzlich außer Betracht, sofern die Hauptsache nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist; maßgeblich ist, ob eine vorläufige Regelung wegen schwerer Nachteile, drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund für das Gemeinwohl dringend erforderlich ist.
Verglichen werden die Nachteile beider möglichen Fehlentscheidungen, nicht nur die gegenwärtigen Interessen der Beteiligten.
- 1Erfolgsaussichten prüfenDie Erfolgsaussichten werden im für das Eilverfahren gebotenen Umfang geprüft.
- 2FolgenabwägungBleiben die Erfolgsaussichten ungeklärt, kommt ein Vergleich der gegenläufigen Fehlentscheidungsfolgen in Betracht.
- 1Erfolgsaussichten prüfen Die Erfolgsaussichten werden im für das Eilverfahren gebotenen Umfang geprüft.
- 2Folgenabwägung Bleiben die Erfolgsaussichten ungeklärt, kommt ein Vergleich der gegenläufigen Fehlentscheidungsfolgen in Betracht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Stadt hat den Abriss eines alten Hauses angeordnet und bestimmt, dass eine Klage den Abriss nicht aufhalten soll; 1die Eigentümerin beantragt beim Verwaltungsgericht einen vorläufigen Aufschub. Ob die Stadt den Abriss verlangen darf, lässt sich in der verfügbaren Zeit nicht klären. 2Das Gericht vergleicht den endgültigen Verlust des Hauses bei verweigertem Aufschub und späterem Klageerfolg mit den städtischen Kosten für Sicherungsmaßnahmen bei gewährtem Aufschub und späterer Klageabweisung. 3Es berücksichtigt die öffentlichen Kosten und die Sicherheit der Nachbarn und 4misst dem unumkehrbaren Verlust des Hauses besonderes Gewicht bei.
Trifft „Folgenabwägung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidung im vorläufigen RechtsschutzDas Gericht soll über einen zeitlich begrenzten Schutz bis zur Hauptsacheentscheidung entscheiden.
- 2erfülltGegenüberstellung gegenläufiger FehlentscheidungsfolgenVerglichen werden die Nachteile einer später als falsch erkennbaren Versagung und einer später als falsch erkennbaren Gewährung des Aufschubs.
- 3erfülltEinbeziehung öffentlicher Interessen und betroffener DritterNeben den Interessen der Eigentümerin fließen öffentliche Finanzinteressen und Sicherheitsinteressen Dritter ein.
- 4erfülltBesonderes Gewicht irreversibler oder schwerwiegender BeeinträchtigungenDie Unumkehrbarkeit des Hausverlusts erhält ein besonderes Gewicht im Vergleich.
Die Stadt hat den Abriss eines alten Hauses angeordnet und bestimmt, dass eine Klage den Abriss nicht aufhalten soll; 1die Eigentümerin beantragt beim Verwaltungsgericht einen vorläufigen Aufschub. Ob die Stadt den Abriss verlangen darf, lässt sich in der verfügbaren Zeit nicht klären. Das Gericht vergleicht nur die heutigen Belastungen der Eigentümerin und der Stadt, ohne die Folgen unterschiedlicher späterer Prozessausgänge gegenüberzustellen. 3Es berücksichtigt die öffentlichen Kosten und die Sicherheit der Nachbarn und 4misst dem unumkehrbaren Verlust des Hauses besonderes Gewicht bei.
Trifft „Folgenabwägung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidung im vorläufigen RechtsschutzDas Gericht soll über einen zeitlich begrenzten Schutz bis zur Hauptsacheentscheidung entscheiden.
- 2fehltGegenüberstellung gegenläufiger FehlentscheidungsfolgenEs fehlt der Vergleich einer Versagung bei späterem Klageerfolg mit einer Gewährung bei späterer Klageabweisung.
- 3erfülltEinbeziehung öffentlicher Interessen und betroffener DritterÖffentliche Finanzinteressen und Sicherheitsinteressen Dritter werden berücksichtigt.
- 4erfülltBesonderes Gewicht irreversibler oder schwerwiegender BeeinträchtigungenDer unumkehrbare Hausverlust wird besonders gewichtet, obwohl der notwendige Vergleich der Fehlentscheidungsfolgen fehlt.
Typische Fehler
FehlerAuch bei § 32 BVerfGG wird stets zuerst eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten verlangt; nur bei offenem Ergebnis sollen die Folgen verglichen werden.
RichtigBei § 32 BVerfGG ist eine offene Erfolgsprognose grundsätzlich keine Voraussetzung der Abwägung; von vornherein unzulässige oder offensichtlich unbegründete Hauptsachen werden allerdings ausgesondert.
FehlerIn den Vergleich werden ausschließlich die Interessen des Antragstellers und des Antragsgegners eingestellt.
RichtigAuch öffentliche Interessen und die Interessen betroffener Dritter müssen berücksichtigt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata