Definitionen
Fiktive Abrechnung
§ 249 BGB · ZivilrechtBei der fiktiven Abrechnung macht der Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch nicht auf Grundlage tatsächlich angefallener Reparaturkosten, sondern auf Basis der voraussichtlich erforderlichen, etwa durch ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag geschätzten Reparaturkosten geltend. Ob er die Reparatur tatsächlich durchführen lässt, ist für die Wahl dieser Abrechnungsart grundsätzlich unerheblich.
Entscheidend ist die Berechnungsgrundlage, nicht die Durchführung der Reparatur.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Beim Ausparken beschädigt Ben aus Unachtsamkeit den Kotflügel von Annas zwei Jahre altem Auto. Eine Sachverständige schätzt die für die Reparatur notwendigen Kosten auf 1.200 Euro ohne Umsatzsteuer. Anna lässt den Schaden nicht reparieren und verlangt von Ben die geschätzten 1.200 Euro.
Trifft „Fiktive Abrechnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeltendmachung eines SchadensersatzanspruchsAnna fordert von Ben Geld zum Ausgleich der von ihm verursachten Beschädigung.
- 2erfülltAbrechnung nach geschätzten statt tatsächlich angefallenen ReparaturkostenAnna legt ihrer Forderung die Kostenschätzung zugrunde, nicht eine tatsächlich bezahlte Reparatur.
Beim Ausparken beschädigt Ben aus Unachtsamkeit den Kotflügel von Annas zwei Jahre altem Auto. Anna lässt den Schaden in einer Werkstatt für 1.200 Euro zuzüglich 228 Euro Umsatzsteuer beseitigen. 1Von Ben verlangt sie die tatsächlich bezahlten 1.428 Euro und legt dafür die Werkstattrechnung vor.
Trifft „Fiktive Abrechnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeltendmachung eines SchadensersatzanspruchsAnna fordert von Ben Ersatz für die Kosten der von ihm verursachten Beschädigung.
- 2fehltAbrechnung nach geschätzten statt tatsächlich angefallenen ReparaturkostenAnna berechnet ihre Forderung anhand der tatsächlich bezahlten Werkstattrechnung statt anhand geschätzter Kosten.
Typische Fehler
FehlerBei unterbliebener Reparatur wird auf die geschätzten Reparaturkosten Umsatzsteuer aufgeschlagen, obwohl keine Umsatzsteuer angefallen ist.
RichtigWird nicht repariert und fällt keine Umsatzsteuer an, sind nur die geschätzten Nettoreparaturkosten ersatzfähig.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema