Definitionen
Fiktiv-Kaufmann
§ 5 HGB · ZivilrechtFiktiv-Kaufmann ist ein Gewerbetreibender, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, ohne dass er bereits nach anderen Vorschriften Kaufmann ist. Solange die Eintragung besteht, wird er gegenüber demjenigen, der sich auf sie beruft, wie ein Kaufmann behandelt und kann eine fehlende Handelsgewerbeeigenschaft nicht entgegenhalten. Auf den guten Glauben des anderen an die Richtigkeit der Eintragung kommt es nicht an.
Die Eintragung ersetzt hier die Handelsgewerbeeigenschaft, nicht aber die gewerbliche Tätigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea betreibt allein eine Fahrradwerkstatt, in der sie wenige Fahrräder pro Woche repariert und monatlich rund 600 Euro einnimmt. Das Registergericht trägt die Firma ihres Betriebs versehentlich ins Handelsregister ein, ohne dass Lea dies beantragt oder gebilligt hat. Ein Lieferant kennt die geringe Betriebsgröße und den Fehler des Gerichts. Er verkauft Lea Ersatzteile und beruft sich ihr gegenüber auf die Eintragung.
Trifft „Fiktiv-Kaufmann“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBetrieb eines GewerbesMit der selbständigen Fahrradreparatur betreibt Lea ein Gewerbe.
- 2erfülltEintragung der Firma im HandelsregisterDie Firma ist trotz des Fehlers tatsächlich eingetragen.
- 3erfülltKeine Kaufmannseigenschaft nach anderen VorschriftenDer überschaubare Betrieb begründet keine Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB und die ungewollte Eintragung keine solche nach § 2 HGB.
- 4erfülltBerufung des anderen auf die EintragungDer Lieferant beruft sich ausdrücklich auf den Registereintrag; seine Kenntnis des Fehlers schadet nicht.
Lea betreibt allein eine Fahrradwerkstatt, in der sie wenige Fahrräder pro Woche repariert und monatlich rund 600 Euro einnimmt. Die Firma ihres Betriebs ist nicht im Handelsregister eingetragen. Ein Lieferant verwechselt Leas Werkstatt mit einem anderen Betrieb und hält ihre Firma deshalb für eingetragen. Er verkauft Lea Ersatzteile und beruft sich ihr gegenüber auf die vermeintliche Eintragung ihrer Firma.
Trifft „Fiktiv-Kaufmann“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBetrieb eines GewerbesMit der selbständigen Fahrradreparatur betreibt Lea ein Gewerbe.
- 2fehltEintragung der Firma im HandelsregisterLeas Firma ist tatsächlich nicht eingetragen; die Vorstellung des Lieferanten ersetzt den Eintrag nicht.
- 3erfülltKeine Kaufmannseigenschaft nach anderen VorschriftenDer kleine Betrieb macht Lea nicht zur Istkauffrau und mangels Eintragung auch nicht zur Kannkauffrau.
- 4erfülltBerufung des anderen auf die EintragungDer Lieferant stützt sich ausdrücklich auf die von ihm angenommene Eintragung.
Typische Fehler
FehlerWie beim Scheinkaufmann wird verlangt, dass der Geschäftspartner gutgläubig auf die Richtigkeit des Registereintrags vertraut hat.
RichtigFür § 5 HGB kommt es nicht auf den guten Glauben desjenigen an, der sich auf die Eintragung beruft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema