Definitionen
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
§ 81b StPO; landesrechtliche Polizeigesetze · Öffentliches RechtErkennungsdienstliche Maßnahmen sind polizeiliche Maßnahmen zur Feststellung der Identität oder zur späteren Wiedererkennung einer Person, insbesondere die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken, die Aufnahme von Lichtbildern, die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale sowie die Vornahme von Messungen, soweit dies für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder des Erkennungsdienstes erforderlich ist oder soweit dies zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Eine bereits bekannte Identität schließt die Sicherung von Merkmalen für die spätere Wiedererkennung nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Polizei ermittelt gegen Jonas wegen eines Einbruchs und kennt seinen Namen und seine Anschrift. Am aufgebrochenen Fenster wurden verwertbare Fingerabdrücke gefunden. Die Polizei nimmt Jonas die Fingerabdrücke ab, um sie mit den Spuren am Fenster zu vergleichen. Für diesen Vergleich gibt es bisher keine geeigneten Abdrücke von Jonas und keine andere gleich zuverlässige Möglichkeit.
Trifft „Erkennungsdienstliche Maßnahmen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPolizeiliche Gewinnung körperlicher IdentifizierungsmerkmaleDie Fingerabdrücke ermöglichen die Zuordnung der Tatspuren zu einer bestimmten Person.
- 2erfülltErforderlichkeit für einen gesetzlichen ZweckDie Abnahme ist für den Spurenvergleich im laufenden Strafverfahren erforderlich.
Die Polizei ermittelt gegen Lea wegen einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss. Auf Anordnung der Polizei entnimmt eine Ärztin Lea Blut, das ausschließlich auf seinen Alkoholgehalt untersucht wird. Ein Atemtest scheidet wegen einer Mundverletzung aus. 2Für die Ermittlungen gibt es keine andere Möglichkeit, den Alkoholgehalt im Blut zur Fahrtzeit zuverlässig festzustellen.
Trifft „Erkennungsdienstliche Maßnahmen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltPolizeiliche Gewinnung körperlicher IdentifizierungsmerkmaleDie Blutprobe soll nur den Alkoholgehalt bestimmen und keine Identifizierungsmerkmale sichern.
- 2erfülltErforderlichkeit für einen gesetzlichen ZweckDie Blutprobe ist zur Aufklärung der verfolgten Autofahrt erforderlich.
Typische Fehler
Fehler§ 81b StPO wird ausschließlich als repressive Befugnisnorm eingeordnet und jede präventive Maßnahme den Landespolizeigesetzen zugewiesen.
Richtig§ 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO ermächtigt auch zu Maßnahmen der präventiven Strafverfolgungsvorsorge.