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Erkennungsdienstliche Maßnahmen

§ 81b StPO; landesrechtliche Polizeigesetze · Öffentliches Recht

Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind polizeiliche Maßnahmen zur Feststellung der Identität oder zur späteren Wiedererkennung einer Person, insbesondere die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken, die Aufnahme von Lichtbildern, die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale sowie die Vornahme von Messungen, soweit dies für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder des Erkennungsdienstes erforderlich ist oder soweit dies zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

Merksatz

Eine bereits bekannte Identität schließt die Sicherung von Merkmalen für die spätere Wiedererkennung nicht aus.

Identifizierungsmerkmal oder Körperbefund?Links geht es um Identifizierung und Wiedererkennung, rechts um körperliche Befunde für die Aufklärung einer Straftat.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Körperliche Untersuchung
Zweck
Identifizierung oder spätere Wiedererkennung.
Feststellung körperlicher Tatsachen für ein Strafverfahren.
Typische Maßnahme
Fingerabdrücke und Lichtbilder.
Blutentnahme zur Bestimmung des Alkoholgehalts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Polizei ermittelt gegen Jonas wegen eines Einbruchs und kennt seinen Namen und seine Anschrift. Am aufgebrochenen Fenster wurden verwertbare Fingerabdrücke gefunden. Die Polizei nimmt Jonas die Fingerabdrücke ab, um sie mit den Spuren am Fenster zu vergleichen. Für diesen Vergleich gibt es bisher keine geeigneten Abdrücke von Jonas und keine andere gleich zuverlässige Möglichkeit.

Trifft „Erkennungsdienstliche Maßnahmen“ hier zu?

„Erkennungsdienstliche Maßnahmen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Polizeiliche Gewinnung körperlicher Identifizierungsmerkmale
    Die Fingerabdrücke ermöglichen die Zuordnung der Tatspuren zu einer bestimmten Person.
    erfüllt
  2. 2
    Erforderlichkeit für einen gesetzlichen Zweck
    Die Abnahme ist für den Spurenvergleich im laufenden Strafverfahren erforderlich.
    erfüllt
BFall B

Die Polizei ermittelt gegen Lea wegen einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss. Auf Anordnung der Polizei entnimmt eine Ärztin Lea Blut, das ausschließlich auf seinen Alkoholgehalt untersucht wird. Ein Atemtest scheidet wegen einer Mundverletzung aus. 2Für die Ermittlungen gibt es keine andere Möglichkeit, den Alkoholgehalt im Blut zur Fahrtzeit zuverlässig festzustellen.

Trifft „Erkennungsdienstliche Maßnahmen“ hier zu?

„Erkennungsdienstliche Maßnahmen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Polizeiliche Gewinnung körperlicher Identifizierungsmerkmale

An der Definition geprüft

  1. 1
    Polizeiliche Gewinnung körperlicher Identifizierungsmerkmale
    Die Blutprobe soll nur den Alkoholgehalt bestimmen und keine Identifizierungsmerkmale sichern.
    fehlt
  2. 2
    Erforderlichkeit für einen gesetzlichen Zweck
    Die Blutprobe ist zur Aufklärung der verfolgten Autofahrt erforderlich.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

Fehler§ 81b StPO wird ausschließlich als repressive Befugnisnorm eingeordnet und jede präventive Maßnahme den Landespolizeigesetzen zugewiesen.

Richtig§ 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO ermächtigt auch zu Maßnahmen der präventiven Strafverfolgungsvorsorge.

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