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Erfolgsverpflichtung

§ 631 BGB · Zivilrecht

Eine Erfolgsverpflichtung liegt vor, wenn der Schuldner nicht lediglich ein bestimmtes Tätigwerden, sondern das Herbeiführen eines konkreten Erfolges schuldet, sodass bereits das Ausbleiben des Erfolges als solches die Nichterfüllung der vertraglichen Pflicht darstellt – unabhängig davon, ob sich der Schuldner um die Erreichung des Erfolges bemüht hat (z.B. beim Werkvertrag die Herstellung des versprochenen Werkes, § 631 Abs. 1 BGB).

Merksatz

Nicht die Anstrengung, sondern das vereinbarte Ergebnis entscheidet über die Erfüllung.

Was ist vertraglich geschuldet?Die Gegenüberstellung zeigt, ob das Ergebnis selbst oder nur die Tätigkeit zum Vertragsinhalt gehört.
Erfolgsverpflichtung
Tätigkeitsverpflichtung
Geschuldete Leistung
Ein bestimmtes Ergebnis herbeiführen.
Die vereinbarte Tätigkeit sorgfältig ausführen.
Erfolg bleibt aus
Die geschuldete Leistung ist nicht erbracht.
Das allein bedeutet keine Nichterfüllung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena vereinbart mit einer Schreinerei gegen Bezahlung die Reparatur ihres wackelnden Stuhls. 2Die Schreinerei verspricht, den Stuhl wieder standsicher zu machen.

Trifft „Erfolgsverpflichtung“ hier zu?

„Erfolgsverpflichtung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Leistungspflicht
    Die Vereinbarung verpflichtet die Schreinerei zur Reparatur.
    erfüllt
  2. 2
    Konkreter Erfolg als geschuldeter Leistungsinhalt
    Geschuldet ist die Standsicherheit des Stuhls, nicht lediglich die Arbeit daran.
    erfüllt
BFall B

1Lena vereinbart mit einer Musiklehrerin gegen Bezahlung zehn Unterrichtsstunden am Klavier. Die Lehrerin verspricht sorgfältigen Unterricht, aber keinen bestimmten Lernerfolg.

Trifft „Erfolgsverpflichtung“ hier zu?

„Erfolgsverpflichtung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Konkreter Erfolg als geschuldeter Leistungsinhalt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Leistungspflicht
    Die Vereinbarung verpflichtet die Lehrerin zur Erteilung der Unterrichtsstunden.
    erfüllt
  2. 2
    Konkreter Erfolg als geschuldeter Leistungsinhalt
    Vereinbart ist sorgfältiger Unterricht, nicht das Erreichen eines bestimmten Könnens.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Erfolgsverpflichtung auf die Herstellung oder Veränderung körperlicher Sachen beschränken.

RichtigAuch ein nicht körperliches Arbeitsergebnis kann geschuldet sein.

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