Definitionen
Erfolgsqualifikation des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge
§ 239a III StGB · StrafrechtDie Erfolgsqualifikation des § 239a III StGB liegt vor, wenn der Täter durch die Tat – d.h. durch die Entführung oder Bemächtigung selbst oder durch eine damit in spezifischem Gefahrzusammenhang stehende Handlung – den Tod des Opfers wenigstens leichtfertig verursacht hat; der qualifizierte Erfolg muss sich dabei als Realisierung der dem Grundtatbestand eigentümlichen spezifischen Gefahr darstellen.
Kausalität allein genügt nicht: Im Tod muss sich gerade die besondere Tatgefahr verwirklichen.
- 1GrundtatbestandZunächst ist ein erpresserischer Menschenraub festzustellen.
- 2ErfolgsqualifikationDanach folgen Tod, Kausalität, spezifischer Gefahrzusammenhang und wenigstens Leichtfertigkeit.
- 1Grundtatbestand Zunächst ist ein erpresserischer Menschenraub festzustellen.
- 2Erfolgsqualifikation Danach folgen Tod, Kausalität, spezifischer Gefahrzusammenhang und wenigstens Leichtfertigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton sperrt einen Mann in einen Kellerraum, um von dessen Schwester Geld für seine Freilassung zu bekommen. Vor der einzigen Tür gerät ein Stapel Kartons in Brand, und Rauch zieht in den Raum. Anton sieht die Flammen und den Rauch, rechnet aber ohne jeden Anhaltspunkt damit, dass das Feuer von selbst ausgehen werde, und geht weg. Der Mann kann die verschlossene Tür nicht öffnen und stirbt an einer Rauchvergiftung.
Trifft „Erfolgsqualifikation des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTod des OpfersDer festgehaltene Mann ist gestorben.
- 2erfülltKausale Verursachung durch die TatDas Einsperren verhindert die Flucht vor dem Rauch und verursacht dadurch den Tod.
- 3erfülltSpezifischer GefahrzusammenhangIm Tod verwirklicht sich die besondere Gefahr, dass sich der Gefangene nicht selbst aus einer lebensbedrohlichen Lage retten kann.
- 4erfülltWenigstens LeichtfertigkeitAnton missachtet die offensichtliche Lebensgefahr für den eingeschlossenen Mann in besonders grober Weise.
Ben hält einen gesunden Mann in einem verschlossenen Kellerraum fest, um von dessen Schwester Geld für seine Freilassung zu erhalten. Eine Fachfirma hat die Elektroanlage des Hauses am Vortag geprüft und keine Mängel festgestellt. Ein unentdeckter Leitungsdefekt löst plötzlich einen Brand aus; Ben ruft sofort die Feuerwehr, erreicht die Kellertür wegen der Flammen aber nicht mehr. Der Gefangene bemerkt den Brand frühzeitig, kann die verschlossene Tür nicht öffnen und stirbt an Rauch.
Trifft „Erfolgsqualifikation des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTod des OpfersDer festgehaltene Mann ist gestorben.
- 2erfülltKausale Verursachung durch die TatDie verschlossene Tür verhindert die rechtzeitige Flucht und verursacht dadurch den Tod.
- 3erfülltSpezifischer GefahrzusammenhangDer Mann stirbt gerade deshalb, weil ihm das Festhalten die Möglichkeit zur Selbstrettung nimmt.
- 4fehltWenigstens LeichtfertigkeitAngesichts der frischen Fachprüfung und des sofortigen Rettungsversuchs liegt keine besonders grobe Missachtung einer erkennbaren Todesgefahr vor.
Typische Fehler
FehlerFür die Todesfolge wird einfache Fahrlässigkeit als ausreichend angesehen.
RichtigErforderlich ist mindestens Leichtfertigkeit; einfache Fahrlässigkeit genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema