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Erfolgsunrechtslehre

§ 823 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Die Erfolgsunrechtslehre ist eine im Deliktsrecht vertretene Konzeption, nach der die Rechtswidrigkeit einer Handlung allein aus der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts (Erfolgsunrecht) folgt, ohne dass es einer gesonderten Prüfung der Handlungsmodalitäten bedarf; die Rechtswidrigkeit wird damit grundsätzlich durch die Tatbestandsverwirklichung indiziert und kann nur durch besondere Rechtfertigungsgründe ausgeschlossen werden. Nach der Rechtsprechung und herrschenden Lehre gilt diese Indizwirkung nur bei unmittelbarer Herbeiführung durch positives Tun außerhalb der Rahmenrechte; bei mittelbaren Verletzungen und Unterlassen setzt die Rechtswidrigkeit die Verletzung einer Verhaltenspflicht voraus, bei Rahmenrechten wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist sie durch eine Güter- und Interessenabwägung festzustellen.

Merksatz

Die Indizwirkung erspart keine Prüfung möglicher Rechtfertigungsgründe.

Woran knüpft die Rechtswidrigkeit an?Links die Erfolgsunrechtslehre in ihrer heute herrschenden Anwendung, rechts die Gegenkonzeption des Handlungsunrechts.
Erfolgsunrechtslehre
Handlungsunrechtslehre
Anknüpfung
Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts.
Verletzung einer Verhaltenspflicht.
Rechtswidrigkeit
Bei unmittelbarem aktivem Eingriff grundsätzlich indiziert; Rahmenrechte ausgenommen.
Auch bei unmittelbaren Eingriffen ist pflichtwidriges Verhalten festzustellen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ada wirft aus Ärger einen Stein nach Ben und trifft ihn am Kopf. Ben erleidet eine Platzwunde. Ben hat zuvor niemanden angegriffen und ihr den Wurf auch nicht erlaubt.

Trifft „Erfolgsunrechtslehre“ hier zu?

„Erfolgsunrechtslehre“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts
    Die Wunde verletzt Bens absolut geschützte Rechtsgüter Körper und Gesundheit.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Herbeiführung durch positives Tun
    Ada führt die Verletzung unmittelbar durch ihren Steinwurf herbei.
    erfüllt
  3. 3
    Kein Rahmenrecht
    Körper und Gesundheit gehören nicht zu den Rahmenrechten.
    erfüllt
BFall B

Ada bemerkt, dass ein dicker Ast ihres Baums abgestorben ist und direkt über dem öffentlichen Gehweg hängt. Obwohl sie ihn entfernen lassen könnte, unternimmt sie wochenlang nichts und warnt auch niemanden. Der Ast bricht bei ruhigem Wetter ab und verletzt Ben am Kopf.

Trifft „Erfolgsunrechtslehre“ hier zu?

„Erfolgsunrechtslehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbare Herbeiführung durch positives Tun

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts
    Bens Körper und Gesundheit werden verletzt.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Herbeiführung durch positives Tun
    Ada verletzt Ben nicht durch aktives Tun; ihre Verantwortlichkeit beruht auf dem Unterlassen notwendiger Sicherungsmaßnahmen.
    fehlt
  3. 3
    Kein Rahmenrecht
    Die betroffenen Rechtsgüter Körper und Gesundheit sind keine Rahmenrechte.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch bei einer nur mittelbar verursachten Verletzung wird die Rechtswidrigkeit allein aus dem Verletzungserfolg abgeleitet.

RichtigBei mittelbaren Verletzungen muss zusätzlich eine Verhaltenspflicht verletzt sein.

Verwechslung

FehlerDie Indizwirkung wird auf das Verschulden erstreckt.

RichtigDie Indizwirkung betrifft die Rechtswidrigkeit; Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind eigenständig zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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