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Erdrückende Wirkung

§ 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO · Öffentliches Recht

Eine bauliche Anlage entfaltet eine erdrückende Wirkung, wenn sie nach ihrer Höhe, Breite oder Baumasse so dominant auf ein Nachbargrundstück einwirkt, dass das Gefühl des Eingemauert- oder Erschlagenwerdens hervorgerufen wird und die Nutzung des Nachbargrundstücks unzumutbar beeinträchtigt wird; maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Gebots der Rücksichtnahme.

Merksatz

Maßgeblich ist die Wirkung auf die Nutzung des Nachbargrundstücks, nicht allein die Gebäudegröße.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Auf dem Nachbargrundstück von Leas zweigeschossigem Wohnhaus soll ein 45 Meter hohes und 70 Meter breites Wohngebäude entstehen. Die geschlossene Gebäudewand soll 15 Meter vor Leas Haus stehen und unmittelbar an ihren kleinen Südgarten grenzen. Aus den Wohnräumen und vom Garten aus würde die Wand nahezu das gesamte südliche Blickfeld ausfüllen; die übrige Umgebung besteht aus zweigeschossigen Häusern.

Trifft „Erdrückende Wirkung“ hier zu?

„Erdrückende Wirkung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bauliche Anlage
    Das geplante Wohngebäude ist eine bauliche Anlage.
    erfüllt
  2. 2
    Einwirkung aufgrund von Höhe, Breite oder Baumasse
    Höhe und Breite des Gebäudes bestimmen dessen räumliche Wirkung auf Leas Grundstück.
    erfüllt
  3. 3
    Dominanz mit unzumutbar einengender Nutzungsbeeinträchtigung
    Die außergewöhnlich große Wand erzeugt bei dem geringen Abstand insgesamt einen Erschlagungseindruck und beeinträchtigt die Wohnnutzung unzumutbar.
    erfüllt
BFall B

Auf dem Nachbargrundstück von Leas zweigeschossigem Wohnhaus soll ein 45 Meter hohes und 70 Meter breites Wohngebäude entstehen. Zwischen dem geplanten Gebäude und Leas Haus samt Garten liegt eine 120 Meter breite, unbebaute Grünfläche. Auch nach Osten und Westen grenzen offene Gärten an Leas Grundstück; die übrigen Häuser sind zweigeschossig.

Trifft „Erdrückende Wirkung“ hier zu?

„Erdrückende Wirkung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dominanz mit unzumutbar einengender Nutzungsbeeinträchtigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bauliche Anlage
    Das geplante Wohngebäude ist eine bauliche Anlage.
    erfüllt
  2. 2
    Einwirkung aufgrund von Höhe, Breite oder Baumasse
    Auch hier wirkt das Gebäude durch seine Höhe und Breite auf das benachbarte Wohngrundstück ein.
    erfüllt
  3. 3
    Dominanz mit unzumutbar einengender Nutzungsbeeinträchtigung
    Der große Abstand und die seitlich offenen Flächen verhindern trotz der Gebäudegröße eine unzumutbar einengende Wirkung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Wirkung nur anhand der Gebäudehöhe beurteilen und die konkrete Umgebung außer Betracht lassen.

RichtigDie konkrete Nachbarbebauung und die räumlichen Verhältnisse müssen in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden.

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