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Erbquote

§§ 1924 ff. BGB · Zivilrecht

Die Erbquote ist der Bruchteil des Nachlasses, der einem Miterben im Verhältnis zu den übrigen Miterben zusteht; sie bestimmt sich vorrangig nach einer Verfügung von Todes wegen und, soweit diese die Erbfolge nicht regelt, nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 1924 ff. BGB.

Merksatz

Entscheidend ist die Beteiligung als Miterbe, nicht allein die Berechnung anhand eines Nachlassbruchteils.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Mutter von Anna und Ben hat ein formwirksames Testament hinterlassen. Darin steht: „Meine Kinder Anna und Ben setze ich zu gleichen Teilen als meine Erben ein.“ Beide Kinder leben beim Tod der Mutter.

Trifft „Erbquote“ hier zu?

„Erbquote“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bruchteiliger Bezug auf den Nachlass
    Bei zwei gleichberechtigten Erben beträgt Annas Anteil am Nachlass die Hälfte.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung zu einem Miterben
    Anna ist neben Ben als Erbin eingesetzt.
    erfüllt
  3. 3
    Bestimmung durch Verfügung von Todes wegen oder Gesetz
    Annas Beteiligung beruht auf dem Testament der Mutter.
    erfüllt
BFall B

3Marta hat ein formwirksames Testament hinterlassen. Darin steht: „Mein Freund Ben soll mein alleiniger Erbe sein; meine Freundin Anna soll ausschließlich 1einen Geldbetrag in Höhe eines Viertels des Nachlasswerts nach Abzug aller Schulden erhalten, ohne Erbin zu werden.“

Trifft „Erbquote“ hier zu?

„Erbquote“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zuordnung zu einem Miterben

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bruchteiliger Bezug auf den Nachlass
    Die Höhe der Zuwendung an Anna wird anhand eines Bruchteils des gesamten Nachlasswerts berechnet.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung zu einem Miterben
    Anna erhält nur ein Geldvermächtnis und wird ausdrücklich nicht Erbin.
    fehlt
  3. 3
    Bestimmung durch Verfügung von Todes wegen oder Gesetz
    Die anteilig bemessene Zuwendung an Anna ist im Testament festgelegt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede nach einem Nachlassbruchteil berechnete Geldzuwendung wird als Erbquote eingeordnet.

RichtigEine Erbquote bezeichnet die Beteiligung als Miterbe; ein bloßer Geldanspruch genügt nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Vorhandensein eines Testaments wird geschlossen, dass die gesetzliche Erbfolge vollständig ausgeschlossen ist.

RichtigDie gesetzliche Erbfolge kann ergänzend eingreifen, soweit die Verfügung von Todes wegen die Erbfolge nicht regelt.

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