Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Gläubiger analog § 334 BGB

§ 334 BGB analog · Zivilrecht

In analoger Anwendung des § 334 BGB kann der Schuldner einem Dritten, der aus einem zugunsten seiner Person wirkenden Vertrag oder einer vergleichbaren Rechtsposition unmittelbar berechtigt wird, alle Einwendungen und Einreden entgegenhalten, die ihm gegenüber dem Versprechensempfänger (Gläubiger) aus dem Grundverhältnis zustehen, sofern die planwidrige Regelungslücke und vergleichbare Interessenlage eine entsprechende Anwendung gebieten.

Merksatz

Ein eigener Anspruch des Dritten bedeutet grundsätzlich keine Unabhängigkeit von den Einwendungen aus dem Grundverhältnis.

Welche Einwendungen treffen den Dritten?Gezeigt ist der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter: Einwendungen aus dem oberen Vertragsverhältnis wirken auch gegenüber dem unten stehenden Dritten.
GrundverhältnisAnspruch des DrittenGGläubiger desGrundverhältnissesSSchuldnerDGeschützterDritter12GGläubiger desGrundverhältnissesSSchuldnerDGeschützterDritter
1
Grundverhältnis
Aus diesem Vertragsverhältnis stammen die Einwendungen und Einreden des Schuldners.
2
Anspruch des Dritten
Dem eigenen Anspruch des Dritten stehen entsprechend dieselben vertragsbezogenen Einwendungen entgegen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara beauftragt die Installateurin Paula, im gemeinsam mit ihrem zwölfjährigen Sohn Emil bewohnten Haus ein Waschbecken zu reparieren; Paula weiß, dass Emil dort lebt. Nach Verhandlungen vereinbaren beide ausschließlich für diesen Auftrag, dass Paula bei leichter Unachtsamkeit für beschädigte Sachen höchstens 100 Euro ersetzt. Paula stößt bei der Arbeit aus leichter Unachtsamkeit Emils eigenes, im Flur abgestelltes Fahrrad um und verursacht daran einen Schaden von 500 Euro. Emil verlangt von Paula aus dem Reparaturvertrag 500 Euro Ersatz, und Paula beruft sich auf die vereinbarte Grenze.

Trifft „Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Gläubiger analog § 334 BGB“ hier zu?

„Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Gläubiger analog § 334 BGB“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbare Berechtigung eines Dritten
    Emil ist als erkennbar betroffener Familienangehöriger in den Schutzbereich des Reparaturvertrags einbezogen und erhält bei einer Schutzpflichtverletzung einen eigenen vertraglichen Ersatzanspruch.
    erfüllt
  2. 2
    Einwendungen oder Einreden aus dem Grundverhältnis
    Die individuell ausgehandelte Haftungsgrenze betrifft gerade den Reparaturvertrag, aus dessen Schutzwirkung Emil seinen Anspruch ableitet.
    erfüllt
  3. 3
    Planwidrige Regelungslücke
    Für die Einwendungen gegen Ansprüche aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter fehlt eine ausdrückliche Regelung; diese Lücke wird durch entsprechende Anwendung geschlossen.
    erfüllt
  4. 4
    Vergleichbare Interessenlage
    Wie beim echten Vertrag zugunsten Dritter beruht der Anspruch auf einem fremden Vertrag, dessen Einwendungen dem Schuldner grundsätzlich erhalten bleiben sollen.
    erfüllt
BFall B

Mara beauftragt die Installateurin Paula, im gemeinsam mit ihrem zwölfjährigen Sohn Emil bewohnten Haus ein Waschbecken zu reparieren; Paula weiß, dass Emil dort lebt. Für diesen Auftrag vereinbaren beide keine Haftungsgrenze; nur bei einem früheren, vollständig abgeschlossenen Auftrag für Maras Geschäft hatten sie nach Verhandlungen den Ersatz von Sachschäden bei leichter Unachtsamkeit auf 100 Euro begrenzt. Paula stößt bei der Arbeit aus leichter Unachtsamkeit Emils eigenes, im Flur abgestelltes Fahrrad um und verursacht daran einen Schaden von 500 Euro. Emil verlangt von Paula aus dem Reparaturvertrag 500 Euro Ersatz, und Paula beruft sich auf die Grenze aus dem früheren Geschäftsauftrag.

Trifft „Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Gläubiger analog § 334 BGB“ hier zu?

„Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Gläubiger analog § 334 BGB“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einwendungen oder Einreden aus dem Grundverhältnis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbare Berechtigung eines Dritten
    Emil ist als erkennbar betroffener Familienangehöriger in den Schutzbereich des Reparaturvertrags einbezogen und erhält bei einer Schutzpflichtverletzung einen eigenen vertraglichen Ersatzanspruch.
    erfüllt
  2. 2
    Einwendungen oder Einreden aus dem Grundverhältnis
    Die angeführte Haftungsgrenze gehört ausschließlich zu einem anderen Auftrag und gilt nicht für den Vertrag, aus dem Emil seinen Anspruch ableitet.
    fehlt
  3. 3
    Planwidrige Regelungslücke
    Auch hier fehlt für die Einwendungslage beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter eine ausdrückliche Regelung.
    erfüllt
  4. 4
    Vergleichbare Interessenlage
    Emils Anspruch stammt weiterhin aus einem fremden Vertrag, sodass grundsätzlich dessen Einwendungen maßgeblich wären.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerWegen des Wortes Einwendungen werden Einreden wie die Verjährung von der entsprechenden Anwendung ausgeschlossen.

RichtigErfasst sind sowohl Einwendungen als auch Einreden, soweit sie aus dem maßgeblichen Vertragsverhältnis stammen.

Verwechslung

FehlerDem Dritten werden auch Haftungsbegrenzungen aus anderen Verträgen zwischen Schuldner und Gläubiger entgegengehalten.

RichtigMaßgeblich sind die Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis, auf dem gerade die Berechtigung des Dritten beruht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.