Definitionen
Einsichtsfähigkeit
§ 20 StGB · StrafrechtEinsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht seiner Tat einzusehen, d.h. zu erkennen, dass sein Verhalten gegen die Rechtsordnung verstößt; sie ist Voraussetzung der Schuldfähigkeit und fehlt, wenn eine der in § 20 StGB genannten biologischen Eingangsvoraussetzungen dazu führt, dass der Täter das Unrecht der Tat nicht zu erkennen vermag.
Entscheidend ist das Erkennenkönnen des Unrechts, nicht die tatsächlich vorhandene Einsicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 30-jährige Lara 1nimmt im Fahrradladen ein Fahrrad mit, ohne zu bezahlen, und will es behalten. 2Sie weiß, dass das Fahrrad dem Ladeninhaber gehört und dass sie es nach geltendem Recht nicht einfach mitnehmen darf. Trotzdem nimmt sie es mit.
Trifft „Einsichtsfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug auf die konkrete TatDie Prüfung betrifft Laras konkrete Wegnahme des Fahrrads.
- 2erfülltFähigkeit zur Erkenntnis des RechtsverstoßesLara erkennt das rechtliche Verbot ihrer Handlung und besitzt damit die erforderliche Erkenntnisfähigkeit.
Der 35-jährige Paul 1nimmt während einer schweren Psychose im Fahrradladen ein Fahrrad mit, ohne zu bezahlen, und will es behalten. Er weiß, dass das Fahrrad dem Ladeninhaber gehört und dieser es ihm nicht überlassen hat. Wegen seiner Erkrankung kann er auch nach ausführlicher Erklärung nicht begreifen, dass die Wegnahme nach geltendem Recht verboten ist.
Trifft „Einsichtsfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug auf die konkrete TatDie Prüfung betrifft Pauls konkrete Wegnahme des Fahrrads.
- 2fehltFähigkeit zur Erkenntnis des RechtsverstoßesDie Psychose macht Paul unfähig, das rechtliche Unrecht dieser Wegnahme zu erkennen.
Typische Fehler
FehlerBereits aus einer psychischen Störung wird auf fehlende Einsichtsfähigkeit geschlossen.
RichtigDie Störung muss dazu führen, dass der Täter das Unrecht der konkreten Tat nicht erkennen kann.
FehlerDie Unfähigkeit, sich trotz erkannten Unrechts entsprechend zu verhalten, wird als fehlende Einsichtsfähigkeit eingeordnet.
RichtigEinsichtsfähigkeit betrifft das Erkennenkönnen des Unrechts; die Fähigkeit, das Verhalten danach auszurichten, betrifft die Steuerungsfähigkeit.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata