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Einsichtsfähigkeit

§ 20 StGB · Strafrecht

Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht seiner Tat einzusehen, d.h. zu erkennen, dass sein Verhalten gegen die Rechtsordnung verstößt; sie ist Voraussetzung der Schuldfähigkeit und fehlt, wenn eine der in § 20 StGB genannten biologischen Eingangsvoraussetzungen dazu führt, dass der Täter das Unrecht der Tat nicht zu erkennen vermag.

Merksatz

Entscheidend ist das Erkennenkönnen des Unrechts, nicht die tatsächlich vorhandene Einsicht.

Unrecht erkennen oder Verhalten steuern?Die beiden Fähigkeiten betreffen unterschiedliche Fragen: das Verständnis des rechtlichen Unrechts und die Möglichkeit, das eigene Verhalten danach auszurichten.
Einsichtsfähigkeit
Steuerungsfähigkeit
Leitfrage
Kann die Person erkennen, dass ihre konkrete Tat rechtswidrig ist?
Kann die Person ihr Verhalten nach ihrer Unrechtseinsicht ausrichten?
Bei fehlender Fähigkeit
Das rechtliche Unrecht der konkreten Tat kann nicht erkannt werden.
Trotz vorhandener Unrechtseinsicht kann die Person ihr Verhalten nicht entsprechend steuern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die 30-jährige Lara 1nimmt im Fahrradladen ein Fahrrad mit, ohne zu bezahlen, und will es behalten. 2Sie weiß, dass das Fahrrad dem Ladeninhaber gehört und dass sie es nach geltendem Recht nicht einfach mitnehmen darf. Trotzdem nimmt sie es mit.

Trifft „Einsichtsfähigkeit“ hier zu?

„Einsichtsfähigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug auf die konkrete Tat
    Die Prüfung betrifft Laras konkrete Wegnahme des Fahrrads.
    erfüllt
  2. 2
    Fähigkeit zur Erkenntnis des Rechtsverstoßes
    Lara erkennt das rechtliche Verbot ihrer Handlung und besitzt damit die erforderliche Erkenntnisfähigkeit.
    erfüllt
BFall B

Der 35-jährige Paul 1nimmt während einer schweren Psychose im Fahrradladen ein Fahrrad mit, ohne zu bezahlen, und will es behalten. Er weiß, dass das Fahrrad dem Ladeninhaber gehört und dieser es ihm nicht überlassen hat. Wegen seiner Erkrankung kann er auch nach ausführlicher Erklärung nicht begreifen, dass die Wegnahme nach geltendem Recht verboten ist.

Trifft „Einsichtsfähigkeit“ hier zu?

„Einsichtsfähigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fähigkeit zur Erkenntnis des Rechtsverstoßes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug auf die konkrete Tat
    Die Prüfung betrifft Pauls konkrete Wegnahme des Fahrrads.
    erfüllt
  2. 2
    Fähigkeit zur Erkenntnis des Rechtsverstoßes
    Die Psychose macht Paul unfähig, das rechtliche Unrecht dieser Wegnahme zu erkennen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBereits aus einer psychischen Störung wird auf fehlende Einsichtsfähigkeit geschlossen.

RichtigDie Störung muss dazu führen, dass der Täter das Unrecht der konkreten Tat nicht erkennen kann.

Verwechslung

FehlerDie Unfähigkeit, sich trotz erkannten Unrechts entsprechend zu verhalten, wird als fehlende Einsichtsfähigkeit eingeordnet.

RichtigEinsichtsfähigkeit betrifft das Erkennenkönnen des Unrechts; die Fähigkeit, das Verhalten danach auszurichten, betrifft die Steuerungsfähigkeit.

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