Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Eigener Wirkungskreis

Art. 28 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Der eigene Wirkungskreis umfasst die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die die Gemeinde in eigener Verantwortung und nach eigenem Ermessen – im Rahmen der Gesetze – selbst regelt und verwaltet (Selbstverwaltungsaufgaben), ohne dabei staatlicher Fachaufsicht zu unterliegen, sondern nur der Rechtsaufsicht.

Merksatz

Selbstverwaltung bedeutet eigene Verantwortung innerhalb gesetzlicher Grenzen.

Eigener oder übertragener Wirkungskreis?Die Gegenüberstellung betrifft das dualistische kommunale Aufgabenmodell; die Einzelheiten richten sich nach Landesrecht.
Eigener Wirkungskreis
Übertragener Wirkungskreis
Aufgabenart
Örtliche Selbstverwaltungsaufgaben
Staatliche Aufgaben, die der Gemeinde übertragen sind
Verantwortung
Eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung
Staatliche Weisungen möglich
Aufsicht
Nur Rechtsaufsicht
Auch Fachaufsicht

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Gemeinde betreibt eine öffentliche Bücherei für ihre Einwohner. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst über Buchauswahl und Öffnungszeiten. Die staatliche Aufsichtsbehörde darf nur die Einhaltung des Rechts kontrollieren und keine anderen Entscheidungen allein deshalb verlangen, weil sie diese für zweckmäßiger hält.

Trifft „Eigener Wirkungskreis“ hier zu?

„Eigener Wirkungskreis“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft
    Die Bücherei dient dem örtlichen Bildungs- und Kulturangebot.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenverantwortliches Handeln der Gemeinde
    Die Gemeinde gestaltet den Betrieb durch eigene Entscheidungen ihres Gemeinderats.
    erfüllt
  3. 3
    Bindung an gesetzliche Vorgaben
    Die gemeindliche Gestaltungsfreiheit besteht innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
    erfüllt
  4. 4
    Nur Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht
    Die staatliche Kontrolle beschränkt sich auf die Rechtmäßigkeit.
    erfüllt
BFall B

Eine gemeinnützige private Stiftung betreibt aus ihrem Vermögen 1eine Bücherei ausschließlich für die Einwohner eines Dorfes. Ihr Vorstand entscheidet ohne Beteiligung der Gemeinde über Buchauswahl und Öffnungszeiten und 3hält dabei alle gesetzlichen Vorgaben ein. 4Die staatliche Stiftungsaufsicht prüft nur, ob Recht und Gesetz eingehalten werden; Entscheidungen nach bloßer Zweckmäßigkeit darf sie nicht vorgeben.

Trifft „Eigener Wirkungskreis“ hier zu?

„Eigener Wirkungskreis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eigenverantwortliches Handeln der Gemeinde

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft
    Das Angebot dient den Bildungs- und Kulturbedürfnissen der örtlichen Bevölkerung.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenverantwortliches Handeln der Gemeinde
    Nicht die Gemeinde, sondern die private Stiftung entscheidet über den Betrieb.
    fehlt
  3. 3
    Bindung an gesetzliche Vorgaben
    Auch die Entscheidungen der Stiftung bleiben an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.
    erfüllt
  4. 4
    Nur Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht
    Die beschriebene staatliche Aufsicht kontrolliert nur die Rechtmäßigkeit.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerZum eigenen Wirkungskreis werden ausschließlich freiwillig übernommene Aufgaben gezählt.

RichtigAuch pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben gehören zum eigenen Wirkungskreis; eine gesetzliche Pflicht macht eine Aufgabe nicht automatisch zur staatlichen Auftragsaufgabe.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer staatlichen Aufsicht wird erlaubt, rechtmäßige Gemeindeentscheidungen allein wegen mangelnder Zweckmäßigkeit zu beanstanden.

RichtigDie Rechtsaufsicht kontrolliert die Rechtmäßigkeit, nicht die bloße Zweckmäßigkeit der gemeindlichen Entscheidung.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.