Definitionen
Eid
§ 154 StGB · StrafrechtDer Eid ist eine feierliche, an eine höhere Macht oder das eigene Gewissen gerichtete Beteuerung der Wahrheit einer Aussage, die nach den gesetzlich vorgeschriebenen Formen geleistet wird. Wird er vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle vorsätzlich falsch geleistet, ist der Tatbestand des Meineids erfüllt.
Feierlichkeit allein genügt nicht; die Wahrheitsbeteuerung muss auch die gesetzliche Form wahren.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea bestätigt als Zeugin vor dem Zivilgericht feierlich unter Anrufung Gottes, dass ihre Aussage wahr ist. 2Dabei spricht der Richter die gesetzlich vorgesehenen Worte, und Lea antwortet mit der vorgeschriebenen religiösen Schwurformel.
Trifft „Eid“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFeierliche Wahrheitsbeteuerung mit religiösem oder GewissensbezugLea bekräftigt die Wahrheit ihrer Aussage feierlich und mit religiösem Bezug.
- 2erfülltEinhaltung der gesetzlichen FormRichter und Zeugin verwenden die gesetzlich vorgesehenen Formeln.
1Lea bestätigt als Zeugin vor dem Zivilgericht feierlich unter Anrufung Gottes, dass ihre Aussage wahr ist. Sie wählt dafür eigene Worte; der Richter fordert sie nicht zu einem Schwur auf und spricht keine der gesetzlich vorgesehenen Worte.
Trifft „Eid“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFeierliche Wahrheitsbeteuerung mit religiösem oder GewissensbezugLea bekräftigt die Wahrheit ihrer Aussage feierlich und mit religiösem Bezug.
- 2fehltEinhaltung der gesetzlichen FormLeas eigenständige Erklärung ohne die vorgeschriebene Mitwirkung des Richters wahrt die gesetzliche Form nicht.
Typische Fehler
FehlerEin Eid wird nur bei einer religiösen Beteuerung angenommen.
RichtigAuch eine auf das eigene Gewissen bezogene Beteuerung kann bei Einhaltung der gesetzlichen Form ein Eid sein.
FehlerJeder vorsätzlich falsche private Schwur wird als Meineid behandelt.
RichtigFür einen Meineid muss der falsche Eid vor einem Gericht oder einer anderen zur Eidesabnahme zuständigen Stelle geleistet werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema