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Effektivitätsgrundsatz

Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 4 Abs. 3 EUV · Öffentliches Recht

Der Effektivitätsgrundsatz betrifft den Schutz eigener Rechte gegenüber der öffentlichen Gewalt nach Art. 19 Abs. 4 GG sowie die mitgliedstaatliche Durchsetzung des Unionsrechts. Er verlangt im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG tatsächlich wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz und im Unionsrecht die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts. Insbesondere dürfen nationale Verfahrensregeln die Ausübung unionsrechtlich verliehener Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren.

Merksatz

Rechtsdurchsetzung muss praktisch funktionieren; eine bloß formale Möglichkeit genügt nicht.

Effektivität oder Äquivalenz im Unionsrecht?Beide Grundsätze begrenzen nationale Verfahrensregeln: Effektivität prüft die praktische Durchsetzbarkeit, Äquivalenz den Vergleich mit innerstaatlichen Rechtsbehelfen.
Effektivitätsgrundsatz
Äquivalenzgrundsatz
Bezugspunkt
Praktische Durchsetzung des Unionsrechts.
Vergleich mit ähnlichen innerstaatlichen Rechtsbehelfen.
Verfahrensgrenze
Rechtsausübung weder praktisch unmöglich noch übermäßig erschwert.
Keine ungünstigere Behandlung als bei vergleichbaren innerstaatlichen Rechtsbehelfen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Clara gehört eine Garage, die die Stadt in drei Tagen abreißen lassen will, um Platz für einen Parkplatz zu schaffen. Clara beantragt noch am selben Tag gerichtliche Hilfe gegen den angekündigten Abriss. 2Das Gericht prüft vor dem geplanten Abriss ihre Einwände und die Unterlagen der Stadt. Es stoppt den Abriss vorläufig und prüft anschließend umfassend, ob die Stadt ihn anordnen durfte.

Trifft „Effektivitätsgrundsatz“ hier zu?

„Effektivitätsgrundsatz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsschutz gegenüber öffentlicher Gewalt oder Durchsetzung von Unionsrecht
    Clara sucht Schutz ihres Eigentums gegenüber einer angekündigten städtischen Maßnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Praktische Wirksamkeit der Rechtsdurchsetzung
    Die rechtzeitige vorläufige Entscheidung verhindert vollendete Tatsachen und ermöglicht eine umfassende gerichtliche Prüfung.
    erfüllt
BFall B

1Clara gehört eine Garage, die die Stadt in drei Tagen abreißen lassen will, um Platz für einen Parkplatz zu schaffen. Clara beantragt noch am selben Tag gerichtliche Hilfe gegen den angekündigten Abriss. Das Gericht erhält ihren Antrag sofort, legt ihn aber ohne Prüfung bis zur folgenden Woche beiseite. Die Stadt lässt die Garage am angekündigten Tag abreißen.

Trifft „Effektivitätsgrundsatz“ hier zu?

„Effektivitätsgrundsatz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Praktische Wirksamkeit der Rechtsdurchsetzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsschutz gegenüber öffentlicher Gewalt oder Durchsetzung von Unionsrecht
    Clara sucht Schutz ihres Eigentums gegenüber einer angekündigten städtischen Maßnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Praktische Wirksamkeit der Rechtsdurchsetzung
    Das Gericht lässt ohne Prüfung irreversible Tatsachen entstehen, obwohl Clara rechtzeitig um gerichtliche Hilfe nachgesucht hat.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer unionsrechtliche Grundsatz wird schon deshalb für gewahrt gehalten, weil für unionsrechtliche und vergleichbare innerstaatliche Ansprüche dieselben Verfahrensregeln gelten.

RichtigAuch unterschiedslos geltende Verfahrensregeln dürfen die Ausübung unionsrechtlich verliehener Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren.

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