Definitionen
Effektivitätsgrundsatz
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 4 Abs. 3 EUV · Öffentliches RechtDer Effektivitätsgrundsatz betrifft den Schutz eigener Rechte gegenüber der öffentlichen Gewalt nach Art. 19 Abs. 4 GG sowie die mitgliedstaatliche Durchsetzung des Unionsrechts. Er verlangt im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG tatsächlich wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz und im Unionsrecht die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts. Insbesondere dürfen nationale Verfahrensregeln die Ausübung unionsrechtlich verliehener Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren.
Rechtsdurchsetzung muss praktisch funktionieren; eine bloß formale Möglichkeit genügt nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Clara gehört eine Garage, die die Stadt in drei Tagen abreißen lassen will, um Platz für einen Parkplatz zu schaffen. Clara beantragt noch am selben Tag gerichtliche Hilfe gegen den angekündigten Abriss. 2Das Gericht prüft vor dem geplanten Abriss ihre Einwände und die Unterlagen der Stadt. Es stoppt den Abriss vorläufig und prüft anschließend umfassend, ob die Stadt ihn anordnen durfte.
Trifft „Effektivitätsgrundsatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsschutz gegenüber öffentlicher Gewalt oder Durchsetzung von UnionsrechtClara sucht Schutz ihres Eigentums gegenüber einer angekündigten städtischen Maßnahme.
- 2erfülltPraktische Wirksamkeit der RechtsdurchsetzungDie rechtzeitige vorläufige Entscheidung verhindert vollendete Tatsachen und ermöglicht eine umfassende gerichtliche Prüfung.
1Clara gehört eine Garage, die die Stadt in drei Tagen abreißen lassen will, um Platz für einen Parkplatz zu schaffen. Clara beantragt noch am selben Tag gerichtliche Hilfe gegen den angekündigten Abriss. Das Gericht erhält ihren Antrag sofort, legt ihn aber ohne Prüfung bis zur folgenden Woche beiseite. Die Stadt lässt die Garage am angekündigten Tag abreißen.
Trifft „Effektivitätsgrundsatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsschutz gegenüber öffentlicher Gewalt oder Durchsetzung von UnionsrechtClara sucht Schutz ihres Eigentums gegenüber einer angekündigten städtischen Maßnahme.
- 2fehltPraktische Wirksamkeit der RechtsdurchsetzungDas Gericht lässt ohne Prüfung irreversible Tatsachen entstehen, obwohl Clara rechtzeitig um gerichtliche Hilfe nachgesucht hat.
Typische Fehler
FehlerDer unionsrechtliche Grundsatz wird schon deshalb für gewahrt gehalten, weil für unionsrechtliche und vergleichbare innerstaatliche Ansprüche dieselben Verfahrensregeln gelten.
RichtigAuch unterschiedslos geltende Verfahrensregeln dürfen die Ausübung unionsrechtlich verliehener Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata