Definitionen
Effektiver Rechtsschutz
Art. 19 Abs. 4 GG · Öffentliches RechtArt. 19 Abs. 4 GG garantiert jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, den Zugang zu einem Gericht, das den angefochtenen Hoheitsakt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig nachprüft und wirksamen, d.h. nicht nur formalen, sondern tatsächlich durchsetzbaren Rechtsschutz gewährt. Die Garantie umfasst dabei sowohl den Zugang zum Gericht als auch die Effektivität des Rechtsschutzes in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht, insbesondere durch die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes.
Der Weg zum Gericht genügt nicht, wenn gerichtliche Hilfe zu spät kommt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Wegen einer Adressverwechslung ordnet die Bauaufsicht den Abriss von Leas ordnungsgemäß genehmigtem und sicherem Wohnhaus für den nächsten Tag an. 2Lea erhebt beim Verwaltungsgericht Klage und beantragt zugleich, den Abriss vorläufig zu stoppen. 4Noch am selben Tag untersagt das Gericht der Behörde den Abriss bis zur Entscheidung über die Klage; die Behörde hält sich daran. 3Im späteren Klageverfahren prüft das Gericht alle entscheidungserheblichen Tatsachen und sämtliche Rechtsfragen.
Trifft „Effektiver Rechtsschutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerletzung eigener Rechte durch öffentliche GewaltDie behördliche Abrissanordnung verletzt Lea als Eigentümerin in ihrem Eigentumsrecht.
- 2erfülltZugang zu einem GerichtLea kann die behördliche Anordnung gerichtlich angreifen.
- 3erfülltUmfassende tatsächliche und rechtliche NachprüfungDas Gericht kontrolliert sowohl die tatsächlichen Grundlagen als auch die rechtliche Beurteilung der Anordnung.
- 4erfülltZeitlich und inhaltlich wirksamer RechtsschutzDie befolgte gerichtliche Anordnung verhindert den Abriss vor Abschluss des Klageverfahrens.
1Wegen einer Adressverwechslung ordnet die Bauaufsicht den Abriss von Leas ordnungsgemäß genehmigtem und sicherem Wohnhaus für den nächsten Tag an. 2Lea erhebt beim Verwaltungsgericht Klage und beantragt zugleich, den Abriss vorläufig zu stoppen. Das Gericht lässt diesen Antrag unbearbeitet, bis die Behörde das Haus am nächsten Tag abreißt. 3Im späteren Klageverfahren prüft das Gericht alle entscheidungserheblichen Tatsachen und sämtliche Rechtsfragen.
Trifft „Effektiver Rechtsschutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerletzung eigener Rechte durch öffentliche GewaltDie behördliche Abrissanordnung verletzt Lea als Eigentümerin in ihrem Eigentumsrecht.
- 2erfülltZugang zu einem GerichtLea hat Zugang zum Verwaltungsgericht und kann dort ihre Anträge stellen.
- 3erfülltUmfassende tatsächliche und rechtliche NachprüfungDie spätere gerichtliche Kontrolle umfasst die tatsächlichen Grundlagen und die rechtliche Beurteilung der Anordnung.
- 4fehltZeitlich und inhaltlich wirksamer RechtsschutzDie Bearbeitung erst nach dem Abriss verhindert den drohenden unwiederbringlichen Verlust des Hauses nicht.
Typische Fehler
FehlerDie Möglichkeit einer Klage wird bereits als ausreichender Rechtsschutz angesehen, obwohl bis zur Entscheidung unumkehrbare Nachteile drohen.
RichtigGerichtliche Hilfe muss rechtzeitig wirken können; dafür kann eine vorläufige Entscheidung erforderlich sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata