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Ehe

Art. 6 I GG · Öffentliches Recht

Die Ehe im Sinne des Art. 6 I GG ist die auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende Lebensgemeinschaft zweier Personen, die staatlich anerkannt und rechtlich geordnet ist sowie die grundsätzliche Bereitschaft zur gegenseitigen Verantwortung und Fürsorge umfasst. Die Einbeziehung gleichgeschlechtlicher Ehen in diesen verfassungsrechtlichen Ehebegriff ist umstritten.

Merksatz

Die Dauerhaftigkeit betrifft die gemeinsame Lebensplanung, nicht die bereits verstrichene Zeit des Zusammenlebens.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Anna und Ben sind Deutsche und leben als Paar zusammen. 2Sie haben ohne Druck beschlossen, 1ihr Leben dauerhaft miteinander zu verbringen. 4Sie geben vor einer deutschen Standesbeamtin persönlich das Jawort. 5Beide wollen füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen.

Trifft „Ehe“ hier zu?

„Ehe“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dauerhafte Ausrichtung
    Die gemeinsame Lebensplanung ist auf eine dauerhafte Verbindung gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Freie Entscheidung
    Beide entscheiden sich ohne Zwang für die Verbindung.
    erfüllt
  3. 3
    Lebensgemeinschaft zweier Personen
    Anna und Ben führen miteinander eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft.
    erfüllt
  4. 4
    Staatliche Anerkennung und rechtliche Ordnung
    Die standesamtliche Trauung begründet einen staatlich anerkannten Status mit gesetzlich geregelten Rechten und Pflichten.
    erfüllt
  5. 5
    Bereitschaft zu Verantwortung und Fürsorge
    Beide sind bereit, einander beizustehen und Verantwortung füreinander zu tragen.
    erfüllt
BFall B

3Clara und David sind Deutsche und leben als Paar zusammen. 2Sie haben ohne Druck beschlossen, 1ihr Leben dauerhaft miteinander zu verbringen. Sie lassen sich in Deutschland ausschließlich kirchlich trauen und verzichten auf eine Trauung beim Standesamt. 5Beide wollen füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen.

Trifft „Ehe“ hier zu?

„Ehe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Staatliche Anerkennung und rechtliche Ordnung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dauerhafte Ausrichtung
    Die gemeinsame Lebensplanung ist auf eine dauerhafte Verbindung gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Freie Entscheidung
    Beide entscheiden sich ohne Zwang für die Verbindung.
    erfüllt
  3. 3
    Lebensgemeinschaft zweier Personen
    Clara und David führen miteinander eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft.
    erfüllt
  4. 4
    Staatliche Anerkennung und rechtliche Ordnung
    Die ausschließlich kirchliche Trauung zweier Deutscher in Deutschland begründet keinen staatlich anerkannten Ehestatus.
    fehlt
  5. 5
    Bereitschaft zu Verantwortung und Fürsorge
    Beide sind bereit, einander beizustehen und Verantwortung füreinander zu tragen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBei zwei deutschen Staatsangehörigen wird eine ausschließlich kirchliche Trauung in Deutschland mit der staatlichen Begründung des Ehestatus gleichgesetzt.

RichtigEine rein kirchliche Trauung genügt hier nicht; erforderlich ist eine staatlich anerkannte und rechtlich geordnete Verbindung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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