Definitionen
Ehe
Art. 6 I GG · Öffentliches RechtDie Ehe im Sinne des Art. 6 I GG ist die auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende Lebensgemeinschaft zweier Personen, die staatlich anerkannt und rechtlich geordnet ist sowie die grundsätzliche Bereitschaft zur gegenseitigen Verantwortung und Fürsorge umfasst. Die Einbeziehung gleichgeschlechtlicher Ehen in diesen verfassungsrechtlichen Ehebegriff ist umstritten.
Die Dauerhaftigkeit betrifft die gemeinsame Lebensplanung, nicht die bereits verstrichene Zeit des Zusammenlebens.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Anna und Ben sind Deutsche und leben als Paar zusammen. 2Sie haben ohne Druck beschlossen, 1ihr Leben dauerhaft miteinander zu verbringen. 4Sie geben vor einer deutschen Standesbeamtin persönlich das Jawort. 5Beide wollen füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen.
Trifft „Ehe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDauerhafte AusrichtungDie gemeinsame Lebensplanung ist auf eine dauerhafte Verbindung gerichtet.
- 2erfülltFreie EntscheidungBeide entscheiden sich ohne Zwang für die Verbindung.
- 3erfülltLebensgemeinschaft zweier PersonenAnna und Ben führen miteinander eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft.
- 4erfülltStaatliche Anerkennung und rechtliche OrdnungDie standesamtliche Trauung begründet einen staatlich anerkannten Status mit gesetzlich geregelten Rechten und Pflichten.
- 5erfülltBereitschaft zu Verantwortung und FürsorgeBeide sind bereit, einander beizustehen und Verantwortung füreinander zu tragen.
3Clara und David sind Deutsche und leben als Paar zusammen. 2Sie haben ohne Druck beschlossen, 1ihr Leben dauerhaft miteinander zu verbringen. Sie lassen sich in Deutschland ausschließlich kirchlich trauen und verzichten auf eine Trauung beim Standesamt. 5Beide wollen füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen.
Trifft „Ehe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDauerhafte AusrichtungDie gemeinsame Lebensplanung ist auf eine dauerhafte Verbindung gerichtet.
- 2erfülltFreie EntscheidungBeide entscheiden sich ohne Zwang für die Verbindung.
- 3erfülltLebensgemeinschaft zweier PersonenClara und David führen miteinander eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft.
- 4fehltStaatliche Anerkennung und rechtliche OrdnungDie ausschließlich kirchliche Trauung zweier Deutscher in Deutschland begründet keinen staatlich anerkannten Ehestatus.
- 5erfülltBereitschaft zu Verantwortung und FürsorgeBeide sind bereit, einander beizustehen und Verantwortung füreinander zu tragen.
Typische Fehler
FehlerBei zwei deutschen Staatsangehörigen wird eine ausschließlich kirchliche Trauung in Deutschland mit der staatlichen Begründung des Ehestatus gleichgesetzt.
RichtigEine rein kirchliche Trauung genügt hier nicht; erforderlich ist eine staatlich anerkannte und rechtlich geordnete Verbindung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema