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Drittleistung

§ 267 BGB · Zivilrecht

Eine Drittleistung liegt vor, wenn ein Dritter, der nicht Schuldner der Verbindlichkeit ist, eine fremde Schuld mit einem für den Gläubiger erkennbaren Tilgungswillen erfüllt, sofern der Schuldner nicht persönlich leisten muss. Eine Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Schuldner steht dem nicht entgegen; das Einverständnis des Schuldners ist nicht erforderlich. Widerspricht der Schuldner, darf der Gläubiger die Leistung nach § 267 Abs. 2 BGB ablehnen.

Merksatz

Auch ohne Einverständnis des Schuldners kann ein Dritter dessen Schuld tilgen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora kauft bei Ben Druckerpapier für 80 Euro auf Rechnung; 3vereinbart ist lediglich die Zahlung des Kaufpreises. 1Ihr Bruder Leo schuldet Ben nichts. 2Ohne Noras Wissen überweist Leo die 80 Euro mit dem Verwendungszweck „Kaufpreis für Nora“ an Ben. Der Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben.

Trifft „Drittleistung“ hier zu?

„Drittleistung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistender ist nicht Schuldner der Verbindlichkeit
    Leo ist nicht Schuldner des Kaufpreises.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennbare Tilgung einer fremden Schuld
    Ben erhält den vollständigen Kaufpreis und kann erkennen, dass Leo Noras Schuld tilgen will.
    erfüllt
  3. 3
    Keine persönliche Leistungspflicht
    Die Kaufpreiszahlung muss Nora nicht persönlich vornehmen.
    erfüllt
BFall B

1Nora und Leo kaufen unabhängig voneinander bei Ben jeweils Druckerpapier für 80 Euro auf Rechnung; 3vereinbart ist jeweils lediglich die Zahlung des Kaufpreises. Leo überweist Ben 80 Euro mit dem Verwendungszweck „Mein eigener Papierkauf, Leo“. Er will ausschließlich seinen eigenen Kaufpreis bezahlen. Der Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben.

Trifft „Drittleistung“ hier zu?

„Drittleistung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erkennbare Tilgung einer fremden Schuld

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistender ist nicht Schuldner der Verbindlichkeit
    Bezogen auf Noras gesonderte Kaufpreisschuld ist Leo nicht der Schuldner.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennbare Tilgung einer fremden Schuld
    Leo tilgt erkennbar nur seine eigene Kaufpreisschuld, nicht Noras Schuld.
    fehlt
  3. 3
    Keine persönliche Leistungspflicht
    Auch Noras Kaufpreisschuld verlangt keine persönliche Zahlung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine persönlich geschuldete Leistung wird ohne Weiteres als durch einen Dritten erfüllbar behandelt.

RichtigDie Erfüllung durch einen Dritten nach § 267 BGB setzt voraus, dass der Schuldner nicht persönlich leisten muss.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Widerspruch des Schuldners wird als zwingendes Hindernis für die Erfüllung durch den Dritten behandelt.

RichtigDer Widerspruch gibt dem Gläubiger ein Ablehnungsrecht, verpflichtet ihn aber nicht zur Ablehnung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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