Definitionen
Drittleistung
§ 267 BGB · ZivilrechtEine Drittleistung liegt vor, wenn ein Dritter, der nicht Schuldner der Verbindlichkeit ist, eine fremde Schuld mit einem für den Gläubiger erkennbaren Tilgungswillen erfüllt, sofern der Schuldner nicht persönlich leisten muss. Eine Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Schuldner steht dem nicht entgegen; das Einverständnis des Schuldners ist nicht erforderlich. Widerspricht der Schuldner, darf der Gläubiger die Leistung nach § 267 Abs. 2 BGB ablehnen.
Auch ohne Einverständnis des Schuldners kann ein Dritter dessen Schuld tilgen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora kauft bei Ben Druckerpapier für 80 Euro auf Rechnung; 3vereinbart ist lediglich die Zahlung des Kaufpreises. 1Ihr Bruder Leo schuldet Ben nichts. 2Ohne Noras Wissen überweist Leo die 80 Euro mit dem Verwendungszweck „Kaufpreis für Nora“ an Ben. Der Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben.
Trifft „Drittleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistender ist nicht Schuldner der VerbindlichkeitLeo ist nicht Schuldner des Kaufpreises.
- 2erfülltErkennbare Tilgung einer fremden SchuldBen erhält den vollständigen Kaufpreis und kann erkennen, dass Leo Noras Schuld tilgen will.
- 3erfülltKeine persönliche LeistungspflichtDie Kaufpreiszahlung muss Nora nicht persönlich vornehmen.
1Nora und Leo kaufen unabhängig voneinander bei Ben jeweils Druckerpapier für 80 Euro auf Rechnung; 3vereinbart ist jeweils lediglich die Zahlung des Kaufpreises. Leo überweist Ben 80 Euro mit dem Verwendungszweck „Mein eigener Papierkauf, Leo“. Er will ausschließlich seinen eigenen Kaufpreis bezahlen. Der Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben.
Trifft „Drittleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistender ist nicht Schuldner der VerbindlichkeitBezogen auf Noras gesonderte Kaufpreisschuld ist Leo nicht der Schuldner.
- 2fehltErkennbare Tilgung einer fremden SchuldLeo tilgt erkennbar nur seine eigene Kaufpreisschuld, nicht Noras Schuld.
- 3erfülltKeine persönliche LeistungspflichtAuch Noras Kaufpreisschuld verlangt keine persönliche Zahlung.
Typische Fehler
FehlerEine persönlich geschuldete Leistung wird ohne Weiteres als durch einen Dritten erfüllbar behandelt.
RichtigDie Erfüllung durch einen Dritten nach § 267 BGB setzt voraus, dass der Schuldner nicht persönlich leisten muss.
FehlerDer Widerspruch des Schuldners wird als zwingendes Hindernis für die Erfüllung durch den Dritten behandelt.
RichtigDer Widerspruch gibt dem Gläubiger ein Ablehnungsrecht, verpflichtet ihn aber nicht zur Ablehnung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema