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Dritter

§ 263 StGB · Strafrecht

Dritter ist jede vom Täter verschiedene natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, der durch die Tat ein Vermögensvorteil verschafft werden soll. Auch Teilnehmer der Tat können Dritte sein.

Merksatz

Entscheidend ist die beabsichtigte Begünstigung einer anderen Person, nicht deren bloße Vermögensbetroffenheit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna behauptet gegenüber Nora, Nora müsse Annas Bruder Ben ein Darlehen über 200 Euro zurückzahlen. Anna weiß, dass Ben Nora nie Geld geliehen hat, und will ihm auf diese Weise 200 Euro zukommen lassen. Nora glaubt Anna und überweist Ben 200 Euro.

Trifft „Dritter“ hier zu?

„Dritter“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Person oder rechtsfähige Personengesellschaft
    Ben ist als Mensch eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Vom Täter verschieden
    Anna täuscht Nora, während Ben den Vorteil erhalten soll.
    erfüllt
  3. 3
    Beabsichtigte Verschaffung eines Vermögensvorteils
    Anna zielt darauf, Bens Vermögen um 200 Euro zu erhöhen.
    erfüllt
BFall B

1Anna behauptet gegenüber Nora, sie habe Nora 200 Euro geliehen und warte noch auf die Rückzahlung. Anna weiß, dass sie Nora nie Geld geliehen hat, und 3will die 200 Euro für sich behalten. Nora glaubt Anna und überweist ihr 200 Euro.

Trifft „Dritter“ hier zu?

„Dritter“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vom Täter verschieden

An der Definition geprüft

  1. 1
    Person oder rechtsfähige Personengesellschaft
    Anna ist eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Vom Täter verschieden
    Die vorgesehene Empfängerin ist Anna selbst, die Nora täuscht.
    fehlt
  3. 3
    Beabsichtigte Verschaffung eines Vermögensvorteils
    Anna will durch die Täuschung selbst 200 Euro erhalten.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerTatteilnehmer werden stets vom Kreis möglicher Dritter ausgeschlossen.

RichtigEin Teilnehmer kann zugleich die Person sein, die der Täter durch den Betrug begünstigen will.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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