Definitionen
Drittbezogenheit
§ 328 BGB analog · ZivilrechtDrittbezogenheit bezeichnet das Merkmal einer Pflicht oder Handlung, das darauf gerichtet ist, nicht nur die Interessen der unmittelbar beteiligten Vertragsparteien, sondern auch die Rechtsgüter oder Interessen eines bestimmten Dritten zu schützen; sie ist insbesondere Voraussetzung für die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Schuldverhältnisses (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, in Analogie zu § 328 BGB entwickelt) und erfordert, dass der Gläubiger erkennbar ein schutzwürdiges Interesse an der Einbeziehung des Dritten hat.
Für vertraglichen Drittschutz muss das Schutzinteresse des Gläubigers für den Schuldner erkennbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara verwaltet als allein sorgeberechtigte Mutter das geerbte Geld ihres achtjährigen Sohnes Paul. Sie beauftragt in eigenem Namen einen selbstständigen Anlageberater gegen Honorar, eine sichere Anlage für dieses Geld zu empfehlen. 2Dabei erklärt sie ihm, dass das Geld Paul gehört und sie es für ihn verwaltet.
Trifft „Drittbezogenheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchutzwürdiges Einbeziehungsinteresse des GläubigersMara ist für Pauls Vermögen verantwortlich und hat deshalb ein berechtigtes Interesse an dessen vertraglichem Schutz.
- 2erfülltErkennbarkeit des Einbeziehungsinteresses für den SchuldnerDer Berater kann erkennen, dass seine Empfehlung Pauls Vermögen schützen soll.
1Mara verwaltet als allein sorgeberechtigte Mutter das geerbte Geld ihres achtjährigen Sohnes Paul. Sie beauftragt in eigenem Namen einen selbstständigen Anlageberater gegen Honorar, eine sichere Anlage für dieses Geld zu empfehlen. Dem Berater erklärt sie jedoch, das Geld gehöre ausschließlich ihr selbst. Weitere Hinweise auf Paul oder auf fremdes Vermögen erhält der Berater nicht.
Trifft „Drittbezogenheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchutzwürdiges Einbeziehungsinteresse des GläubigersMaras Verantwortung für Pauls Vermögen begründet auch hier ein berechtigtes Schutzinteresse.
- 2fehltErkennbarkeit des Einbeziehungsinteresses für den SchuldnerNach den verfügbaren Informationen kann der Berater Maras Interesse am Schutz eines Dritten nicht erkennen.
Typische Fehler
FehlerDie Drittbezogenheit wird mit einem eigenen Anspruch des Dritten auf die vertragliche Hauptleistung gleichgesetzt.
RichtigSie betrifft die Einbeziehung in den Schutzbereich; daraus allein folgt kein Anspruch auf die Hauptleistung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema