Definitionen
Dringende betriebliche Erfordernisse
§ 1 Abs. 2 KSchG · ZivilrechtDringende betriebliche Erfordernisse liegen vor, wenn die Kündigung durch außer- oder innerbetriebliche Umstände bedingt ist, die zu einem dauerhaften Wegfall des Beschäftigungsbedarfs für den betroffenen Arbeitnehmer führen, und keine Möglichkeit besteht, ihn auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterzubeschäftigen.
Betriebliche Veränderungen allein genügen nicht, solange ein anderer freier Arbeitsplatz eine Weiterbeschäftigung ermöglicht.
- 1Dringende betriebliche ErfordernisseDauerhafter Beschäftigungswegfall und keine andere freie Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
- 2SozialauswahlBetriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen.
- 1Dringende betriebliche Erfordernisse Dauerhafter Beschäftigungswegfall und keine andere freie Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
- 2Sozialauswahl Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ein Versandunternehmen hat Leas bisherige Aufgabe, das Sortieren von Paketen, vollständig und dauerhaft einer automatischen Anlage übertragen. 1Weil damit sämtliche bisherigen Aufgaben Leas entfallen sind, kündigt das Unternehmen ihr. 3Im gesamten Unternehmen gibt es keinen anderen freien Arbeitsplatz, auch nicht nach einer Schulung oder zu anderen Arbeitsbedingungen. Daran wird sich bis zum Ende ihrer Kündigungsfrist nichts ändern.
Trifft „Dringende betriebliche Erfordernisse“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBetriebliche Ursache der KündigungDie Kündigung beruht auf der betrieblichen Umstellung auf eine automatische Anlage.
- 2erfülltDauerhafter Wegfall des BeschäftigungsbedarfsFür Leas bisherige Tätigkeit wird dauerhaft keine Arbeitskraft mehr benötigt.
- 3erfülltKeine andere freie WeiterbeschäftigungsmöglichkeitEine Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz scheidet im gesamten Unternehmen aus.
2Ein Versandunternehmen hat Leas bisherige Aufgabe, das Sortieren von Paketen, vollständig und dauerhaft einer automatischen Anlage übertragen. 1Weil damit sämtliche bisherigen Aufgaben Leas entfallen sind, kündigt das Unternehmen ihr. Im selben Betrieb ist eine Stelle beim Verpacken von Paketen frei, für die Lea bereits ausgebildet ist und die sie sofort übernehmen könnte. Das Unternehmen bietet Lea diese Stelle nicht an.
Trifft „Dringende betriebliche Erfordernisse“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBetriebliche Ursache der KündigungDie Kündigung beruht auf der betrieblichen Umstellung auf eine automatische Anlage.
- 2erfülltDauerhafter Wegfall des BeschäftigungsbedarfsDer Beschäftigungsbedarf für Leas bisherige Tätigkeit ist dauerhaft entfallen.
- 3fehltKeine andere freie WeiterbeschäftigungsmöglichkeitLea könnte auf der freien und für sie geeigneten Stelle in der Verpackung weiterbeschäftigt werden.
Typische Fehler
FehlerEin lediglich vorübergehender Wegfall des Beschäftigungsbedarfs wird als ausreichend angesehen.
RichtigDer Beschäftigungsbedarf muss dauerhaft entfallen; eine vorübergehende Beschäftigungslücke genügt nicht.
FehlerBei dringenden betrieblichen Erfordernissen wird die Kündigung ohne weitere Prüfung als sozial gerechtfertigt angesehen.
RichtigEine nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderliche Sozialauswahl ist zusätzlich zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema