Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen

Dreitagefrist

§ 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG · Zivilrecht

Die Dreitagefrist bezeichnet die durch den Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung beim Betriebsrat ausgelöste Frist des § 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG, innerhalb derer der Betriebsrat bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung etwaige Bedenken gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich und begründet mitteilen muss. Die Mitteilung muss unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb von drei Tagen, wobei der Zugangstag nicht mitgerechnet wird. Ohne Stellungnahme des Betriebsrats ist die Anhörung mit Ablauf dieser Frist abgeschlossen.

Merksatz

Die drei Tage sind nur die äußerste Grenze für die unverzügliche Mitteilung von Bedenken.

Wann endet die Dreitagefrist?Beispiel ohne Feiertage und ohne Stellungnahme: Zugang am Montag. Die Punkte zeigen die Höchstfrist; Bedenken sind unverzüglich mitzuteilen.
  1. Montag
    Ordnungsgemäße Unterrichtung
    Zugang beim Betriebsrat um 10 Uhr; dieser Tag zählt nicht mit.
  2. Dienstag
    Erster Fristtag
    Um 0 Uhr beginnt der erste der drei Kalendertage.
  3. Donnerstag
    Fristende
    Mit Ablauf des Tages um 24 Uhr endet die Frist.
  1. Ordnungsgemäße Unterrichtung Zugang beim Betriebsrat um 10 Uhr; dieser Tag zählt nicht mit.
  2. Erster Fristtag Um 0 Uhr beginnt der erste der drei Kalendertage.
  3. Fristende Mit Ablauf des Tages um 24 Uhr endet die Frist.
Drei Kalendertage

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Arbeitgeber will einem Arbeitnehmer 1wegen eines eingeräumten Diebstahls fristlos kündigen. 2Der Betriebsrat erhält am Montag um 10 Uhr sämtliche zutreffenden Angaben zur Person, zur geplanten Kündigung und zu allen dafür maßgeblichen Umständen. Bis Donnerstag um 24 Uhr gibt der Betriebsrat keine Stellungnahme ab. In dieser Woche gibt es keine Feiertage.

Trifft „Dreitagefrist“ hier zu?

„Dreitagefrist“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beabsichtigte außerordentliche Kündigung
    Der Arbeitgeber plant eine außerordentliche Kündigung.
    erfüllt
  2. 2
    Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung beim Betriebsrat
    Dem Betriebsrat sind alle für die Anhörung erforderlichen Informationen zugegangen.
    erfüllt
BFall B

Ein Arbeitgeber will einem Arbeitnehmer wegen des dauerhaften Wegfalls seines Arbeitsplatzes ordentlich zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist kündigen. 2Der Betriebsrat erhält am Montag um 10 Uhr sämtliche zutreffenden Angaben zur Person, zur geplanten Kündigung und zu allen dafür maßgeblichen Umständen. Bis Donnerstag um 24 Uhr gibt der Betriebsrat keine Stellungnahme ab. In dieser Woche gibt es keine Feiertage.

Trifft „Dreitagefrist“ hier zu?

„Dreitagefrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beabsichtigte außerordentliche Kündigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beabsichtigte außerordentliche Kündigung
    Geplant ist eine ordentliche Kündigung, für die die Wochenfrist gilt.
    fehlt
  2. 2
    Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung beim Betriebsrat
    Dem Betriebsrat sind alle für die Anhörung erforderlichen Informationen zugegangen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Tag, an dem die Unterrichtung zugeht, wird als erster Fristtag mitgezählt.

RichtigDer Zugangstag bleibt unberücksichtigt; der erste Fristtag ist der folgende Tag.

Verwechslung

FehlerAuch bei einer ordentlichen Kündigung wird eine Äußerungsfrist von nur drei Tagen angesetzt.

RichtigBei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist für die Mitteilung von Bedenken eine Woche.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.