Definitionen
Dreitagefrist
§ 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG · ZivilrechtDie Dreitagefrist bezeichnet die durch den Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung beim Betriebsrat ausgelöste Frist des § 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG, innerhalb derer der Betriebsrat bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung etwaige Bedenken gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich und begründet mitteilen muss. Die Mitteilung muss unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb von drei Tagen, wobei der Zugangstag nicht mitgerechnet wird. Ohne Stellungnahme des Betriebsrats ist die Anhörung mit Ablauf dieser Frist abgeschlossen.
Die drei Tage sind nur die äußerste Grenze für die unverzügliche Mitteilung von Bedenken.
- MontagOrdnungsgemäße UnterrichtungZugang beim Betriebsrat um 10 Uhr; dieser Tag zählt nicht mit.
- DienstagErster FristtagUm 0 Uhr beginnt der erste der drei Kalendertage.
- DonnerstagFristendeMit Ablauf des Tages um 24 Uhr endet die Frist.
- Ordnungsgemäße Unterrichtung Zugang beim Betriebsrat um 10 Uhr; dieser Tag zählt nicht mit.
- Erster Fristtag Um 0 Uhr beginnt der erste der drei Kalendertage.
- Fristende Mit Ablauf des Tages um 24 Uhr endet die Frist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Arbeitgeber will einem Arbeitnehmer 1wegen eines eingeräumten Diebstahls fristlos kündigen. 2Der Betriebsrat erhält am Montag um 10 Uhr sämtliche zutreffenden Angaben zur Person, zur geplanten Kündigung und zu allen dafür maßgeblichen Umständen. Bis Donnerstag um 24 Uhr gibt der Betriebsrat keine Stellungnahme ab. In dieser Woche gibt es keine Feiertage.
Trifft „Dreitagefrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeabsichtigte außerordentliche KündigungDer Arbeitgeber plant eine außerordentliche Kündigung.
- 2erfülltZugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung beim BetriebsratDem Betriebsrat sind alle für die Anhörung erforderlichen Informationen zugegangen.
Ein Arbeitgeber will einem Arbeitnehmer wegen des dauerhaften Wegfalls seines Arbeitsplatzes ordentlich zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist kündigen. 2Der Betriebsrat erhält am Montag um 10 Uhr sämtliche zutreffenden Angaben zur Person, zur geplanten Kündigung und zu allen dafür maßgeblichen Umständen. Bis Donnerstag um 24 Uhr gibt der Betriebsrat keine Stellungnahme ab. In dieser Woche gibt es keine Feiertage.
Trifft „Dreitagefrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltBeabsichtigte außerordentliche KündigungGeplant ist eine ordentliche Kündigung, für die die Wochenfrist gilt.
- 2erfülltZugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung beim BetriebsratDem Betriebsrat sind alle für die Anhörung erforderlichen Informationen zugegangen.
Typische Fehler
FehlerDer Tag, an dem die Unterrichtung zugeht, wird als erster Fristtag mitgezählt.
RichtigDer Zugangstag bleibt unberücksichtigt; der erste Fristtag ist der folgende Tag.
FehlerAuch bei einer ordentlichen Kündigung wird eine Äußerungsfrist von nur drei Tagen angesetzt.
RichtigBei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist für die Mitteilung von Bedenken eine Woche.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema