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Doppelvorsatz

— · Strafrecht

Der Doppelvorsatz bei der vorsätzlichen actio libera in causa muss nach der Rechtsprechung schon bei der Defektherbeiführung im noch schuldfähigen Zustand vorliegen. Er umfasst zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich der Herbeiführung der eigenen Schuldunfähigkeit und zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich der späteren Begehung einer in ihren wesentlichen Grundzügen vorgestellten rechtswidrigen Tat in diesem Zustand.

Merksatz

Die spätere Tat muss schon beim Herbeiführen der Schuldunfähigkeit vom Vorsatz umfasst sein.

Wann muss der Doppelvorsatz vorliegen?Entscheidend ist der Vorsatz beim Herbeiführen der Schuldunfähigkeit, solange der Täter noch schuldfähig ist.
  1. Defektherbeiführung
    Noch schuldfähiger Täter
    Der Doppelvorsatz muss bereits jetzt vorliegen, solange der Täter noch schuldfähig ist.
  2. Spätere Tat
    Tat im Defektzustand
    Der frühere Vorsatz muss diese spätere Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit umfassen.
  1. Noch schuldfähiger Täter Der Doppelvorsatz muss bereits jetzt vorliegen, solange der Täter noch schuldfähig ist.
  2. Tat im Defektzustand Der frühere Vorsatz muss diese spätere Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit umfassen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

A ist nüchtern, geistig gesund und volljährig. A will B noch am selben Abend mit einem Messer töten und dabei das eigene Verhalten wegen starken Alkoholkonsums nicht mehr steuern können. A trinkt dafür gezielt große Mengen Alkohol, erreicht diesen Zustand und tötet B wie geplant mit dem Messer.

Trifft „Doppelvorsatz“ hier zu?

„Doppelvorsatz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldfähigkeit bei der Defektherbeiführung
    A ist beim Beginn des gezielten Trinkens noch schuldfähig.
    erfüllt
  2. 2
    Zumindest bedingter Vorsatz zur eigenen Schuldunfähigkeit
    A will durch den Alkohol die eigene Steuerungsfähigkeit vollständig aufheben.
    erfüllt
  3. 3
    Zumindest bedingter Vorsatz zur späteren konkreten Tat im Defektzustand
    Schon vor dem Trinken plant A die konkrete Tötung gerade für den Zustand aufgehobener Steuerungsfähigkeit.
    erfüllt
BFall B

1A ist nüchtern, geistig gesund und volljährig. 2A trinkt sich gezielt in einen Zustand, in dem A das eigene Verhalten nicht mehr steuern kann, und rechnet dabei mit keiner Gewalttat. Erst in diesem Zustand beschließt A, B zu töten, und tötet B mit einem Messer.

Trifft „Doppelvorsatz“ hier zu?

„Doppelvorsatz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zumindest bedingter Vorsatz zur späteren konkreten Tat im Defektzustand

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldfähigkeit bei der Defektherbeiführung
    A ist beim Beginn des gezielten Trinkens noch schuldfähig.
    erfüllt
  2. 2
    Zumindest bedingter Vorsatz zur eigenen Schuldunfähigkeit
    A führt den vollständigen Verlust der eigenen Steuerungsfähigkeit absichtlich herbei.
    erfüllt
  3. 3
    Zumindest bedingter Vorsatz zur späteren konkreten Tat im Defektzustand
    Der Tötungsvorsatz entsteht erst nach Eintritt der Schuldunfähigkeit und besteht beim gezielten Trinken noch nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Doppelvorsatz wird allein auf Handlung und Erfolg der späteren Tat bezogen.

RichtigGemeint sind zwei andere Bezugspunkte: die eigene Schuldunfähigkeit und die spätere konkrete Tat in diesem Zustand.

Voraussetzung vergessen

FehlerFür einen der beiden Bezugspunkte wird Absicht verlangt.

RichtigFür beide Bezugspunkte genügt bedingter Vorsatz.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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