Definitionen
Dispositives Recht
— · ZivilrechtDispositives Recht (nachgiebiges Recht) bezeichnet Rechtsnormen, die nur gelten, soweit die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, und die damit durch Parteivereinbarung abbedungen oder modifiziert werden können.
Dispositives Recht stellt eine Auffangregel bereit, statt eine unveränderliche Vorgabe zu machen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Das Gesetz sieht vor, dass eine Zahlung ohne festgelegten oder aus den Umständen folgenden Termin sofort verlangt werden kann. 2Bei einem privaten Fahrradverkauf vereinbaren Käufer und Verkäufer, dass der Preis erst zwei Wochen nach der Übergabe gezahlt werden soll.
Trifft „Dispositives Recht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsnormDie Regel zum Zahlungszeitpunkt beruht auf § 271 Abs. 1 BGB.
- 2erfülltDurch Parteivereinbarung abänderbarDie Parteien können statt der sofortigen Zahlung einen späteren Zahlungstermin vereinbaren.
1Das Gesetz verbietet, die Verantwortung für absichtlich verursachte Schäden schon vorab vertraglich auszuschließen. Lea leiht Tom ihren Werkzeugkoffer. Vor der Übergabe vereinbaren beide, dass Tom selbst für später absichtlich verursachte Schäden am Koffer nichts zahlen muss.
Trifft „Dispositives Recht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsnormDas Verbot einer solchen vorweggenommenen Haftungsbefreiung ergibt sich aus § 276 Abs. 3 BGB.
- 2fehltDurch Parteivereinbarung abänderbarDie Parteien können das gesetzliche Verbot nicht durch ihre Vereinbarung außer Kraft setzen.
Typische Fehler
FehlerDispositives Recht wird nur angewendet, wenn die Parteien seine Geltung ausdrücklich vereinbaren.
RichtigEs gilt ohne besondere Vereinbarung, soweit die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata