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Dolo agit

§ 242 BGB · Zivilrecht

Nach dem Grundsatz 'dolo agit qui petit quod statim redditurus est' handelt arglistig, wer eine Leistung verlangt, die er sofort zurückgewähren müsste; dem Leistungsverlangen steht in diesem Fall der Einwand unzulässiger Rechtsausübung (exceptio doli) aus § 242 BGB entgegen, sodass der Anspruch des Gläubigers nicht durchsetzbar ist.

Merksatz

Wer sofort zurückgeben müsste, kann den Umweg über die Leistung nicht erzwingen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora hat Ben ihre Kamera für eine Woche vermietet und mit ihm die Rückgabe nach dieser Woche vereinbart. Diese Woche ist inzwischen abgelaufen. 2In einem zweiten Vertrag hat Nora Ben dieselbe Kamera ab diesem Zeitpunkt erneut vermietet und ihm ihre sofortige Überlassung zugesagt. 1Nun verlangt Nora von Ben die Rückgabe der Kamera.

Trifft „Dolo agit“ hier zu?

„Dolo agit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verlangen einer Leistung
    Nora fordert von Ben die Herausgabe der Kamera.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zur sofortigen Rückgewähr
    Nora müsste Ben die verlangte Kamera aufgrund des zweiten Mietvertrags sofort wieder überlassen.
    erfüllt
BFall B

Nora hat Ben ihre Kamera für eine Woche vermietet und mit ihm die Rückgabe nach dieser Woche vereinbart. Diese Woche ist inzwischen abgelaufen. In einem zweiten Vertrag hat Nora Ben dieselbe Kamera erst für einen Zeitraum vermietet, der in drei Wochen beginnt; erst dann soll sie ihm wieder zur Verfügung stehen. 1Nun verlangt Nora von Ben die Rückgabe der Kamera.

Trifft „Dolo agit“ hier zu?

„Dolo agit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Pflicht zur sofortigen Rückgewähr

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verlangen einer Leistung
    Nora fordert von Ben die Herausgabe der Kamera.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zur sofortigen Rückgewähr
    Nora muss Ben die Kamera erst in drei Wochen wieder überlassen, nicht sofort.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDolo agit wird mit arglistiger Täuschung gleichgesetzt und deshalb eine Täuschungsabsicht verlangt.

RichtigEine Täuschungsabsicht ist nicht erforderlich; entscheidend ist das Leistungsverlangen trotz sofortiger Rückgewährpflicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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