Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen

Doppelbestrafungsverbot

Art. 103 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Das Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) untersagt es, jemanden wegen derselben Tat, über die bereits rechtskräftig entschieden wurde, erneut strafrechtlich zu verfolgen oder zu bestrafen.

Merksatz

Schon ein zweites Strafverfahren kann das Verbot verletzen, ohne dass eine zweite Strafe verhängt wird.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Strafgericht spricht Lina vom Vorwurf frei, am 3. März ein Fahrrad gestohlen zu haben. Niemand ficht das Urteil an, und die dafür vorgesehenen Fristen laufen ab. Später erhebt die Staatsanwaltschaft gegen Lina wegen genau dieses Diebstahls erneut Anklage. Sie bewertet die bereits im ersten Verfahren vorliegenden Beweise nun anders.

Trifft „Doppelbestrafungsverbot“ hier zu?

„Doppelbestrafungsverbot“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dieselbe betroffene Person
    Beide Verfahren richten sich gegen Lina.
    erfüllt
  2. 2
    Dieselbe Tat
    Die neue Anklage betrifft denselben Fahrraddiebstahl wie das erste Verfahren.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtskräftige Vorentscheidung
    Der Freispruch ist nach ungenutztem Ablauf der Rechtsmittelfristen rechtskräftig.
    erfüllt
  4. 4
    Erneute Strafverfolgung oder Bestrafung
    Die erneute Anklage verfolgt Lina nochmals strafrechtlich.
    erfüllt
BFall B

Ein Strafgericht verurteilt Lina, weil sie im Januar ein Fahrrad gestohlen hat. Niemand ficht das Urteil an, und die dafür vorgesehenen Fristen laufen ab. Im Mai stiehlt Lina bei anderer Gelegenheit ein weiteres Fahrrad. Wegen dieses Diebstahls im Mai erhebt die Staatsanwaltschaft erneut Anklage gegen Lina.

Trifft „Doppelbestrafungsverbot“ hier zu?

„Doppelbestrafungsverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dieselbe Tat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dieselbe betroffene Person
    Beide Verfahren richten sich gegen Lina.
    erfüllt
  2. 2
    Dieselbe Tat
    Der Diebstahl im Mai ist ein anderer tatsächlicher Vorgang als der bereits abgeurteilte Diebstahl im Januar.
    fehlt
  3. 3
    Rechtskräftige Vorentscheidung
    Das Urteil zum Diebstahl im Januar ist rechtskräftig geworden.
    erfüllt
  4. 4
    Erneute Strafverfolgung oder Bestrafung
    Lina wird erneut strafrechtlich verfolgt, diesmal allerdings wegen einer anderen Tat.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDerselbe Straftatbestand wird mit derselben Tat gleichgesetzt.

RichtigMehrere eigenständige Taten dürfen getrennt verfolgt werden, auch wenn sie denselben Straftatbestand erfüllen.

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon ein noch anfechtbares Urteil wird als endgültige Sperre weiterer Strafverfolgung behandelt.

RichtigDie Sperrwirkung setzt eine rechtskräftige Entscheidung voraus; ein Rechtsmittelverfahren gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.