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Doppelmakler

§ 654 BGB · Zivilrecht

Ein Doppelmakler ist, wer für beide Parteien eines Vertrags als Makler tätig wird und dabei für beide Seiten den Abschluss desselben Hauptvertrags vermittelt oder nachweist. Gegenüber derjenigen Partei, deren Maklervertrag er durch seine Tätigkeit für die andere Seite verletzt, sind seine Ansprüche auf Maklerlohn und Aufwendungsersatz ausgeschlossen.

Merksatz

Entscheidend für den Anspruchsausschluss ist nicht die Doppeltätigkeit allein, sondern ihr Widerspruch zum Maklervertrag.

Wie ist der Doppelmakler eingebunden?Oben stehen die Parteien des angestrebten Hauptvertrags. Unten steht der Makler, der für beide Seiten aufgrund eigener Maklerverträge tätig ist.
HauptvertragMaklervertragMaklervertragAErsteVertragsparteiBZweiteVertragsparteiMDoppelmakler123AErsteVertragsparteiBZweiteVertragsparteiMDoppelmakler
1
Hauptvertrag
Zwischen diesen Parteien soll der Hauptvertrag zustande kommen.
2
Maklervertrag
Die erste Partei beauftragt den Makler für den angestrebten Hauptvertrag.
3
Maklervertrag
Auch die zweite Partei beauftragt denselben Makler für diesen Hauptvertrag.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna beauftragt Max gegen Bezahlung, den Verkauf ihres Gemäldes auszuhandeln. Ben beauftragt Max ebenfalls gegen Bezahlung, den Kauf genau dieses Gemäldes von Anna auszuhandeln. Anna und Ben wissen von beiden Aufträgen und erlauben Max, für beide Seiten zu arbeiten. 2Max führt die Gespräche zwischen Anna und Ben bis zur Einigung über den Kauf von Annas Gemälde.

Trifft „Doppelmakler“ hier zu?

„Doppelmakler“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tätigkeit als Makler für beide Vertragsparteien
    Max übernimmt sowohl für die Verkäuferin als auch für den Käufer einen Maklerauftrag.
    erfüllt
  2. 2
    Vermittlung oder Nachweis desselben Hauptvertrags
    Beide Aufträge betreffen die Vermittlung desselben Kaufvertrags über Annas Gemälde.
    erfüllt
BFall B

Anna beauftragt Max gegen Bezahlung, einen Käufer für ihr Gemälde zu finden und den Verkauf auszuhandeln. Ben meldet sich wegen des angebotenen Gemäldes bei Max, erteilt ihm aber keinen Auftrag. 2Max handelt ausschließlich für Anna und führt die Gespräche zwischen Anna und Ben bis zur Einigung über den Kauf des Gemäldes.

Trifft „Doppelmakler“ hier zu?

„Doppelmakler“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tätigkeit als Makler für beide Vertragsparteien

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tätigkeit als Makler für beide Vertragsparteien
    Max arbeitet nur für Anna; der Kontakt mit Ben begründet keinen zweiten Maklerauftrag.
    fehlt
  2. 2
    Vermittlung oder Nachweis desselben Hauptvertrags
    Max vermittelt den Kaufvertrag zwischen Anna und Ben über das angebotene Gemälde.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine vertragswidrige Doppeltätigkeit lässt stets die Ansprüche gegen beide Parteien entfallen.

RichtigDer Anspruchsausschluss ist für jeden Maklervertrag gesondert zu prüfen und betrifft die Partei, gegenüber der die Tätigkeit vertragswidrig ist.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei vertragswidriger Doppeltätigkeit entfällt nur der Maklerlohn, während vereinbarter Aufwendungsersatz weiterhin verlangt werden kann.

RichtigDer Anspruchsausschluss erfasst neben dem Maklerlohn auch den Aufwendungsersatz.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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