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Dolus generalis

Strafrecht

Dolus generalis bezeichnet den Irrtum des Täters über den genauen Kausalverlauf, bei dem er nach einer mit Erfolgsvorsatz vorgenommenen ersten Handlung irrtümlich annimmt, den tatbestandlichen Erfolg bereits herbeigeführt zu haben, während der Erfolg tatsächlich erst durch eine nachfolgende zweite Handlung eintritt, die der Täter ohne auf diesen Erfolg gerichteten Vorsatz vornimmt. Ein einheitlicher Gesamtvorsatz wird nicht angenommen; nach der Rechtsprechung wird vielmehr geprüft, ob die Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf wesentlich ist. Unwesentlich ist die Abweichung, wenn sie sich in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt; dann liegt eine vollendete Vorsatztat vor, während bei wesentlicher Abweichung eine versuchte Tat und eine fahrlässige Erfolgsverursachung in Betracht kommen.

Merksatz

Der spätere Erfolgseintritt hindert eine vollendete Vorsatztat nicht, wenn die Abweichung vom Kausalverlauf unwesentlich ist.

Wann tritt der Erfolg ein?Die Fälle unterscheiden sich darin, ob der Erfolg später oder früher eintritt, als der Täter annimmt.
Dolus generalis
Vorzeitiger Erfolgseintritt
Erwarteter Eintritt
Der Täter hält den Erfolg nach der ersten Handlung für eingetreten.
Der Täter erwartet den Erfolg erst durch eine spätere Handlung.
Tatsächlicher Eintritt
Der Erfolg tritt erst durch die zweite Handlung ein.
Der Erfolg tritt bereits durch eine frühere Handlung ein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anton würgt Ben, um ihn zu töten. 2Als Ben bewusstlos wird, hält Anton ihn für tot. Um den Körper zu verstecken, wirft Anton ihn in einen wassergefüllten Schacht und 4ist sich dabei sicher, dass Ben bereits tot ist. 3Ben war beim Hineinwerfen noch am Leben und stirbt erst durch Ertrinken im Schacht.

Trifft „Dolus generalis“ hier zu?

„Dolus generalis“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erste Handlung mit Erfolgsvorsatz
    Anton handelt beim Würgen mit Tötungsvorsatz.
    erfüllt
  2. 2
    Irrige Annahme eines bereits eingetretenen Erfolgs
    Anton verwechselt Bens Bewusstlosigkeit mit dessen Tod.
    erfüllt
  3. 3
    Erfolg erst durch die zweite Handlung
    Erst das Hineinwerfen in den Schacht führt zu Bens Tod.
    erfüllt
  4. 4
    Zweite Handlung ohne Erfolgsvorsatz
    Weil Anton Ben für tot hält, handelt er beim Hineinwerfen ohne Tötungsvorsatz.
    erfüllt
BFall B

1Anton würgt Ben, um ihn zu töten, lässt ihn aber los, als sich andere Personen nähern. Er erkennt, dass Ben noch lebt, und legt ihn in eine Truhe. 4Anton will Ben dort nur verstecken und ist sicher, dass Ben in der geschlossenen Truhe genug Luft bekommt. 3Ben stirbt durch Ersticken in der geschlossenen Truhe.

Trifft „Dolus generalis“ hier zu?

„Dolus generalis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Irrige Annahme eines bereits eingetretenen Erfolgs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erste Handlung mit Erfolgsvorsatz
    Beim Würgen will Anton Bens Tod herbeiführen.
    erfüllt
  2. 2
    Irrige Annahme eines bereits eingetretenen Erfolgs
    Anton erkennt vor dem Verstecken, dass Ben noch lebt.
    fehlt
  3. 3
    Erfolg erst durch die zweite Handlung
    Bens Tod tritt erst infolge des Einschließens in der Truhe ein.
    erfüllt
  4. 4
    Zweite Handlung ohne Erfolgsvorsatz
    Anton will beim Einschließen keinen Tod herbeiführen und vertraut sicher auf Bens Überleben.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Fallgruppe wird mit Fällen verwechselt, in denen der Erfolg früher als vom Täter vorgesehen eintritt.

RichtigBeim Dolus generalis hält der Täter den Erfolg bereits für eingetreten, obwohl ihn tatsächlich erst die zweite Handlung herbeiführt.

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