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Dingliches Besitzrecht

§ 986 BGB · Zivilrecht

Ein dingliches Besitzrecht ist ein gegenüber jedermann wirkendes, unmittelbar aus einem dinglichen Recht (z.B. Nießbrauch, Pfandrecht, Dienstbarkeit) folgendes Recht zum Besitz an einer Sache, das den Besitzer gegenüber dem Eigentümer zur Verweigerung der Herausgabe berechtigt.

Merksatz

Das Besitzrecht wirkt kraft dinglicher Grundlage grundsätzlich auch gegenüber einem neuen Eigentümer.

Wie unterscheiden sich die Besitzrechte?Beide Arten können ein Herausgabeverlangen abwehren. Der Unterschied liegt in ihrer rechtlichen Grundlage und Reichweite.
Dingliches Besitzrecht
Schuldrechtliches Besitzrecht
Rechtsgrundlage
Unmittelbar ein dingliches Recht, etwa ein Pfandrecht
Ein Schuldverhältnis, etwa ein Mietvertrag
Reichweite
Grundsätzlich absolute Wirkung
Grundsätzlich nur gegenüber dem Verpflichteten

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora leiht Leon 200 Euro, die er in drei Monaten zurückzahlen soll. 1Beide vereinbaren, dass Nora Leons Armbanduhr als Pfand erhält, und Leon übergibt ihr die Uhr. 2Leon bleibt Eigentümer und hat noch nichts zurückgezahlt. Zwei Wochen später verlangt er die Uhr zurück.

Trifft „Dingliches Besitzrecht“ hier zu?

„Dingliches Besitzrecht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dingliche Grundlage und Wirkung gegenüber jedermann
    Durch Einigung und Übergabe erhält Nora ein Pfandrecht, das ihr ein gegenüber jedermann wirkendes Besitzrecht verschafft.
    erfüllt
  2. 2
    Herausgabeverweigerung gegenüber dem Eigentümer
    Das fortbestehende Pfandrecht berechtigt Nora, die Uhr trotz Leons Eigentum zu behalten.
    erfüllt
BFall B

Nora mietet von Leon dessen Fahrrad für drei Monate und erhält es sofort. 2Nach zwei Wochen verlangt Leon es zurück, obwohl der Mietvertrag unverändert fortbesteht und Nora die Miete pünktlich gezahlt hat.

Trifft „Dingliches Besitzrecht“ hier zu?

„Dingliches Besitzrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dingliche Grundlage und Wirkung gegenüber jedermann

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dingliche Grundlage und Wirkung gegenüber jedermann
    Der Mietvertrag begründet nur ein schuldrechtliches Besitzrecht und kein unmittelbar auf einem dinglichen Recht beruhendes Besitzrecht.
    fehlt
  2. 2
    Herausgabeverweigerung gegenüber dem Eigentümer
    Der laufende Mietvertrag berechtigt Nora, das Fahrrad gegenüber dem vermietenden Eigentümer zu behalten.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Mietvertrag wird als dingliche Grundlage des Besitzrechts eingeordnet.

RichtigDie Miete begründet für sich nur ein schuldrechtliches Besitzrecht; ein dingliches Besitzrecht muss unmittelbar auf einem dinglichen Recht beruhen.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus jedem dinglichen Recht wird automatisch eine Berechtigung zum Besitz der Sache abgeleitet.

RichtigDas konkrete dingliche Recht muss seinem Inhalt nach den Besitz gestatten; eine bloße Nutzungsbefugnis genügt dafür nicht immer.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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