Definitionen
Direkter Verbotsirrtum
§ 17 StGB · StrafrechtEin direkter Verbotsirrtum liegt vor, wenn der Täter zwar alle Tatbestandsmerkmale kennt, aber unmittelbar über das Verbotensein seiner Handlung irrt, d.h. er glaubt, sein Verhalten sei erlaubt, ohne dass er sich dabei auf einen Erlaubnissatz beruft. Der Irrtum ist nach § 17 StGB beachtlich und schließt die Schuld aus, wenn er unvermeidbar war; war er vermeidbar, kann die Strafe lediglich gemildert werden.
Entscheidend ist der Irrtum über das Verbot selbst, nicht über eine rechtliche Erlaubnis.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna schlägt Ben aus Ärger absichtlich mit der flachen Hand ins Gesicht, sodass seine Wange schmerzt. Sie weiß, dass sie ihm Schmerzen zufügt. Sie glaubt, das Recht verbiete Verletzungen nur bei bleibenden Schäden und erlaube deshalb solche Schläge.
Trifft „Direkter Verbotsirrtum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKenntnis aller TatbestandsmerkmaleAnna kennt die tatsächlichen Umstände der von ihr begangenen Körperverletzung.
- 2erfülltAnnahme, das eigene Verhalten sei erlaubtAnna hält ihren Schlag für rechtlich erlaubt.
- 3erfülltKeine Berufung auf einen ErlaubnissatzAnna verkennt die Reichweite des Verbots selbst und nimmt keine besondere rechtliche Erlaubnis an.
Ben hat Anna am Vortag beleidigt und verhält sich seitdem friedlich. Anna schlägt ihn dafür absichtlich mit der flachen Hand ins Gesicht, sodass seine Wange schmerzt; 1sie weiß, dass sie ihm Schmerzen zufügt. Obwohl sie das allgemeine Verbot solcher Schläge kennt, 2glaubt sie, das Recht erlaube es, abgeschlossene Beleidigungen am nächsten Tag mit einer Ohrfeige zu bestrafen.
Trifft „Direkter Verbotsirrtum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKenntnis aller TatbestandsmerkmaleAnna kennt die tatsächlichen Umstände der von ihr begangenen Körperverletzung.
- 2erfülltAnnahme, das eigene Verhalten sei erlaubtAnna hält ihren Schlag wegen der vorausgegangenen Beleidigung für rechtlich erlaubt.
- 3fehltKeine Berufung auf einen ErlaubnissatzAnna nimmt ein rechtliches Vergeltungsrecht an und befindet sich damit in einem indirekten Verbotsirrtum.
Typische Fehler
FehlerJeder direkte Verbotsirrtum wird als Grund für einen Schuldausschluss behandelt.
RichtigNur ein unvermeidbarer Irrtum schließt die Schuld aus; bei Vermeidbarkeit kommt eine Strafmilderung in Betracht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema