Definitionen
Dezentralisierung der Aufsichtspflicht
§ 832 Abs. 2 BGB · ZivilrechtDezentralisierung der Aufsichtspflicht bezeichnet die Möglichkeit des originär Aufsichtspflichtigen, die Führung der Aufsicht durch Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, sodass dieser anstelle des ursprünglich Verpflichteten die unmittelbare Aufsicht über die betreffende Person übernimmt. Den Dritten trifft die Verantwortlichkeit nach § 832 Abs. 2 BGB, während beim ursprünglich Verpflichteten eine Restpflicht zur sorgfältigen Auswahl, Instruktion und erforderlichen Überwachung des Dritten verbleibt.
Die Übertragung der Aufsicht befreit den ursprünglich Verpflichteten nicht von jeder Verantwortung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Paul hat das alleinige Sorgerecht für seine vierjährige Tochter Lea. 2Er vereinbart mit der volljährigen Babysitterin Nora gegen Bezahlung, dass sie während seines zweistündigen Einkaufs allein auf Lea aufpasst. Nora übernimmt wie vereinbart die Betreuung. Paul erklärt der ihm als zuverlässig bekannten Nora vorab Leas Bedürfnisse und erkundigt sich während des Einkaufs telefonisch nach Lea.
Trifft „Dezentralisierung der Aufsichtspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUrsprüngliche AufsichtspflichtAls allein sorgeberechtigter Vater ist Paul kraft Gesetzes zur Aufsicht über Lea verpflichtet.
- 2erfülltVertragliche Übertragung der AufsichtsführungDurch die bezahlte Vereinbarung übernimmt Nora die unmittelbare Aufsicht an Pauls Stelle.
1Paul hat das alleinige Sorgerecht für seine vierjährige Tochter Lea. Er bleibt im Innenhof und behält Lea beim Spielen im Blick. Mit seinem Nachbarn vereinbart er gegen Bezahlung, dass dieser nur Seifenblasen für Lea macht. Beide halten ausdrücklich fest, dass weiterhin allein Paul auf Lea aufpasst und der Nachbar diese Aufgabe nicht übernimmt.
Trifft „Dezentralisierung der Aufsichtspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUrsprüngliche AufsichtspflichtAls allein sorgeberechtigter Vater ist Paul kraft Gesetzes zur Aufsicht über Lea verpflichtet.
- 2fehltVertragliche Übertragung der AufsichtsführungDie Vereinbarung betrifft nur die Unterhaltung des Kindes und schließt eine Übernahme der Aufsicht ausdrücklich aus.
Typische Fehler
FehlerAus einer tatsächlichen Betreuung wird ohne Prüfung einer vertraglichen Bindung eine Verantwortlichkeit nach § 832 Abs. 2 BGB abgeleitet.
RichtigDie Verantwortlichkeit nach § 832 Abs. 2 BGB setzt eine vertragliche Übernahme der Aufsichtsführung voraus.
FehlerDie vertraglich aufsichtspflichtige Person soll unabhängig von ihrer Aufsichtsführung für jeden vom Kind verursachten Schaden haften.
RichtigDie Ersatzpflicht entfällt bei ausreichender Aufsicht oder wenn der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Aufsicht entstanden wäre.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema