Definitionen
Diäten
Art. 48 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDiäten sind die angemessene Entschädigung, die Abgeordneten des Bundestages oder der Landtage für ihre parlamentarische Tätigkeit gewährt wird und die ihre Unabhängigkeit als Volksvertreter sichern soll.
Die Zahlung soll die unabhängige Mandatsausübung ermöglichen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ein Mitglied des Bundestages erhält aus dem Bundeshaushalt monatlich Geld für seine Arbeit im Parlament. 1Der Betrag orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes; das Mitglied bestreitet daraus seinen Lebensunterhalt. 3Die Zahlung soll es dem Mitglied ermöglichen, seine Arbeit im Parlament ohne finanzielle Abhängigkeit von anderen Geldgebern auszuüben.
Trifft „Diäten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFinanzieller Ausgleich in angemessener HöheDie Orientierung an vergleichbaren Amtsbezügen trägt die Angemessenheit der laufenden Zahlung.
- 2erfülltMitgliedschaft im Bundestag oder in einem LandtagDie empfangende Person gehört dem Bundestag an.
- 3erfülltZahlung für die Parlamentstätigkeit zur Sicherung der UnabhängigkeitDie Zahlung dient der parlamentarischen Arbeit und soll finanzielle Abhängigkeiten bei der Mandatsausübung vermeiden.
2Ein Mitglied des Bundestages muss in einem Prozess zu einem privaten Verkehrsunfall als Zeuge aussagen. 1Wegen der dreistündigen Abwesenheit entgeht ihm bei einer Nebentätigkeit ein Verdienst von 60 Euro. Die Gerichtskasse zahlt ihm dafür genau 60 Euro als Ausgleich des Verdienstausfalls.
Trifft „Diäten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFinanzieller Ausgleich in angemessener HöheDie Zahlung gleicht den tatsächlich entstandenen Verdienstausfall aus.
- 2erfülltMitgliedschaft im Bundestag oder in einem LandtagDie empfangende Person gehört dem Bundestag an.
- 3fehltZahlung für die Parlamentstätigkeit zur Sicherung der UnabhängigkeitDie Zahlung entschädigt die Mitwirkung als Zeuge und dient nicht der parlamentarischen Tätigkeit.
Typische Fehler
FehlerDie Zahlung an Bundestagsabgeordnete wird für eine freiwillige staatliche Leistung gehalten.
RichtigMitglieder des Bundestages haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema