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Dienstleistung

Art. 57 AEUV · Öffentliches Recht

Eine Dienstleistung im Sinne des Art. 57 AEUV ist eine selbstständig und in der Regel gegen Entgelt erbrachte Leistung, die nicht den Vorschriften über den freien Waren-, Kapital- und Personenverkehr unterliegt, vorübergehend erbracht wird und wirtschaftlichen Charakter hat.

Merksatz

Auch bezahlte Leistungen können statt der Dienstleistungsfreiheit einer anderen Verkehrsfreiheit unterfallen.

Dienstleistung oder Niederlassung?Verglichen werden die vorübergehende Leistung und die dauerhafte Niederlassung sowie ihre Einordnung unter die Verkehrsfreiheiten.
Dienstleistung
Niederlassung
Zeitliche Ausrichtung
Vorübergehende Tätigkeit
Dauerhafte und stabile berufliche Eingliederung
Stellung im System
Nur außerhalb der anderen Verkehrsfreiheiten
Teil des freien Personenverkehrs

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die selbstständige Fahrradmechanikerin Lea fährt für einen einzelnen Auftrag von ihrem Betrieb in Deutschland zu einer Kundin nach Frankreich. Für 80 Euro stellt sie dort die vorhandenen Bremsen des Fahrrads neu ein, ohne Waren zu verkaufen. Nach zwei Stunden fährt sie zurück zu ihrem Betrieb.

Trifft „Dienstleistung“ hier zu?

„Dienstleistung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Selbstständige Leistungserbringung
    Lea arbeitet selbstständig und nicht als abhängig Beschäftigte.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung in der Regel gegen Entgelt
    Die Reparatur wird gegen eine vereinbarte Vergütung ausgeführt.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Zuordnung zu anderen Verkehrsfreiheiten
    Die selbstständige Reparatur betrifft weder einen Warenverkauf noch Kapitalverkehr, Beschäftigung oder Niederlassung.
    erfüllt
  4. 4
    Vorübergehende Erbringung
    Lea reist nur für den einzelnen Auftrag an und kehrt anschließend zurück.
    erfüllt
  5. 5
    Wirtschaftlicher Charakter
    Die beruflich ausgeführte Reparatur ist eine wirtschaftliche Tätigkeit.
    erfüllt
BFall B

Die selbstständige Unternehmerin Lea fährt für einen einzelnen Verkauf von ihrem Betrieb in Deutschland zu einer Kundin nach Frankreich. Dort verkauft und übergibt sie für 80 Euro einen in ihrem Betrieb serienmäßig hergestellten Wasserkocher. Weitere Arbeiten führt sie nicht aus. Nach einer Stunde fährt sie zurück zu ihrem Betrieb.

Trifft „Dienstleistung“ hier zu?

„Dienstleistung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Zuordnung zu anderen Verkehrsfreiheiten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Selbstständige Leistungserbringung
    Lea handelt als selbstständige Unternehmerin.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung in der Regel gegen Entgelt
    Die Übergabe des Wasserkochers erfolgt gegen Bezahlung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Zuordnung zu anderen Verkehrsfreiheiten
    Der grenzüberschreitende Verkauf und die Übergabe des hergestellten Produkts unterfallen dem freien Warenverkehr.
    fehlt
  4. 4
    Vorübergehende Erbringung
    Leas Tätigkeit vor Ort beschränkt sich auf die einzelne Übergabe.
    erfüllt
  5. 5
    Wirtschaftlicher Charakter
    Der Verkauf eines betrieblich hergestellten Produkts ist eine wirtschaftliche Tätigkeit.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine weisungsgebundene Beschäftigung wird wegen ihrer Bezahlung als Dienstleistung behandelt.

RichtigDer Dienstleistungsbegriff setzt eine selbstständige Tätigkeit voraus; abhängige Beschäftigung ist davon zu unterscheiden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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