Definitionen
Dauerdelikt
— · StrafrechtEin Dauerdelikt liegt vor, wenn der Täter durch seine Handlung nicht nur einen rechtswidrigen Zustand herbeiführt, sondern diesen durch fortlaufende Willensbetätigung aufrecht erhält, sodass die Tat erst mit der Beendigung dieses Zustands abgeschlossen ist.
Die bloße Dauer eines rechtswidrigen Zustands macht noch kein Dauerdelikt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anton sperrt Ben aus Ärger gegen dessen Willen in einem Raum ein, dessen einzige Tür nur Anton öffnen kann. 2Eine Stunde lang weigert sich Anton trotz Bens Bitten, die Tür zu öffnen. Dann lässt er Ben hinaus.
Trifft „Dauerdelikt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHerbeiführen eines rechtswidrigen ZustandsAnton entzieht Ben ohne Rechtfertigung die Möglichkeit, den Raum zu verlassen.
- 2erfülltAufrechterhalten durch fortlaufende WillensbetätigungAnton hält die Freiheitsentziehung durch seine fortdauernde Entscheidung gegen eine Freilassung aufrecht.
1Anton schlägt aus Ärger die Fensterscheibe von Bens Gartenhaus ein. Ben hat ihm dies nicht erlaubt. Anton geht danach weg und unternimmt nichts Weiteres. Die Scheibe bleibt bis zum Austausch zwei Wochen später zerbrochen.
Trifft „Dauerdelikt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHerbeiführen eines rechtswidrigen ZustandsAnton beschädigt ohne Rechtfertigung eine fremde Sache.
- 2fehltAufrechterhalten durch fortlaufende WillensbetätigungDas bloße Fortbestehen des Schadens ist keine fortlaufende Verwirklichung der Sachbeschädigung.
Typische Fehler
FehlerDie Tat wird schon mit dem erstmaligen Herbeiführen des rechtswidrigen Zustands als beendet angesehen.
RichtigBeendet ist die Tat erst, wenn der aufrechterhaltene rechtswidrige Zustand endet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema