Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen

Dauerdelikt

— · Strafrecht

Ein Dauerdelikt liegt vor, wenn der Täter durch seine Handlung nicht nur einen rechtswidrigen Zustand herbeiführt, sondern diesen durch fortlaufende Willensbetätigung aufrecht erhält, sodass die Tat erst mit der Beendigung dieses Zustands abgeschlossen ist.

Merksatz

Die bloße Dauer eines rechtswidrigen Zustands macht noch kein Dauerdelikt.

Dauerdelikt oder Zustandsdelikt?Entscheidend ist, ob neben dem Herbeiführen auch das Aufrechterhalten des rechtswidrigen Zustands zur Tat gehört.
Dauerdelikt
Zustandsdelikt
Erfasstes Verhalten
Herbeiführen und fortlaufendes Aufrechterhalten des rechtswidrigen Zustands.
Die Herbeiführung wird erfasst, das bloße Fortbestehen des Zustands nicht.
Beendigung
Erst mit dem Ende des aufrechterhaltenen rechtswidrigen Zustands.
Die Tat kann beendet sein, obwohl der rechtswidrige Zustand fortbesteht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anton sperrt Ben aus Ärger gegen dessen Willen in einem Raum ein, dessen einzige Tür nur Anton öffnen kann. 2Eine Stunde lang weigert sich Anton trotz Bens Bitten, die Tür zu öffnen. Dann lässt er Ben hinaus.

Trifft „Dauerdelikt“ hier zu?

„Dauerdelikt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Herbeiführen eines rechtswidrigen Zustands
    Anton entzieht Ben ohne Rechtfertigung die Möglichkeit, den Raum zu verlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Aufrechterhalten durch fortlaufende Willensbetätigung
    Anton hält die Freiheitsentziehung durch seine fortdauernde Entscheidung gegen eine Freilassung aufrecht.
    erfüllt
BFall B

1Anton schlägt aus Ärger die Fensterscheibe von Bens Gartenhaus ein. Ben hat ihm dies nicht erlaubt. Anton geht danach weg und unternimmt nichts Weiteres. Die Scheibe bleibt bis zum Austausch zwei Wochen später zerbrochen.

Trifft „Dauerdelikt“ hier zu?

„Dauerdelikt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Aufrechterhalten durch fortlaufende Willensbetätigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Herbeiführen eines rechtswidrigen Zustands
    Anton beschädigt ohne Rechtfertigung eine fremde Sache.
    erfüllt
  2. 2
    Aufrechterhalten durch fortlaufende Willensbetätigung
    Das bloße Fortbestehen des Schadens ist keine fortlaufende Verwirklichung der Sachbeschädigung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Tat wird schon mit dem erstmaligen Herbeiführen des rechtswidrigen Zustands als beendet angesehen.

RichtigBeendet ist die Tat erst, wenn der aufrechterhaltene rechtswidrige Zustand endet.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.