Definitionen
Business Judgment Rule (Zivilrecht)
§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG · ZivilrechtDie Business Judgment Rule ist ein haftungsrechtlicher Safe Harbor für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, wonach eine Pflichtverletzung nicht vorliegt, wenn das Organmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.
Die Entscheidung wird nach ihrer damaligen Grundlage beurteilt, nicht nach ihrem späteren wirtschaftlichen Erfolg.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Vorstandsmitglied Nora 2wählt für die Gesellschaft aus mehreren Angeboten eine neue Verpackungsanlage aus. 4Vor dem Kauf prüft sie mit unabhängigen Fachleuten sämtliche verfügbaren Informationen zu Preisen, Absatzentwicklung, Finanzierung und technischen Risiken. 3Die Auswertungen erwarten übereinstimmend Einsparungen, die den Kaufpreis binnen drei Jahren decken; 5Nora will ausschließlich die Erträge der Gesellschaft steigern und hat keine persönlichen Verbindungen zu den Anbietern. Nach dem Kauf führt ein zuvor nicht absehbarer Nachfrageeinbruch zu Verlusten.
Trifft „Business Judgment Rule (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorstandsmitglied oder GeschäftsführerNora gehört als Vorstandsmitglied zum geschützten Personenkreis.
- 2erfülltUnternehmerische EntscheidungDie Auswahl einer Investition eröffnet einen wirtschaftlichen Entscheidungsspielraum.
- 3erfülltVertretbare EinschätzungAus damaliger Sicht sprechen die ausgewerteten Daten für einen wirtschaftlichen Nutzen des Kaufs.
- 4erfülltAngemessene InformationNora untersucht vor der Entscheidung die wesentlichen wirtschaftlichen und technischen Grundlagen.
- 5erfülltAusrichtung am GesellschaftswohlNora verfolgt den wirtschaftlichen Nutzen der Gesellschaft ohne persönliche Sonderinteressen.
1Leon entscheidet als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, eine am selben Tag fällige Steuerforderung vollständig zu begleichen. 4Sämtliche Berechnungsunterlagen und der Steuerbescheid sind von der Steuerabteilung und einer unabhängigen Steuerberaterin geprüft worden; 3beide bestätigen Betrag und Fälligkeit. Auf dem Gesellschaftskonto ist genug Geld vorhanden. 5Leon will ausschließlich die gesetzliche Zahlungspflicht der Gesellschaft erfüllen und hat dabei keine persönlichen Interessen.
Trifft „Business Judgment Rule (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorstandsmitglied oder GeschäftsführerLeon gehört als Vorstandsmitglied zum geschützten Personenkreis.
- 2fehltUnternehmerische EntscheidungÜber die Befolgung der feststehenden gesetzlichen Zahlungspflicht besteht kein unternehmerischer Entscheidungsspielraum.
- 3erfülltVertretbare EinschätzungDie übereinstimmenden Prüfungsergebnisse tragen Leons Einschätzung, dass die Gesellschaft die Zahlung leisten muss.
- 4erfülltAngemessene InformationDie für die Zahlung maßgeblichen Unterlagen sind vollständig und fachkundig geprüft.
- 5erfülltAusrichtung am GesellschaftswohlLeon handelt allein im Interesse der Gesellschaft an der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten.
Typische Fehler
FehlerFehlt eine Voraussetzung der Business Judgment Rule, wird automatisch eine Pflichtverletzung angenommen.
RichtigGreift die Regel nicht ein, bleibt eine Pflichtverletzung nach dem allgemeinen Sorgfaltsmaßstab gesondert zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema