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Business Judgment Rule (Zivilrecht)

§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG · Zivilrecht

Die Business Judgment Rule ist ein haftungsrechtlicher Safe Harbor für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, wonach eine Pflichtverletzung nicht vorliegt, wenn das Organmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.

Merksatz

Die Entscheidung wird nach ihrer damaligen Grundlage beurteilt, nicht nach ihrem späteren wirtschaftlichen Erfolg.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Vorstandsmitglied Nora 2wählt für die Gesellschaft aus mehreren Angeboten eine neue Verpackungsanlage aus. 4Vor dem Kauf prüft sie mit unabhängigen Fachleuten sämtliche verfügbaren Informationen zu Preisen, Absatzentwicklung, Finanzierung und technischen Risiken. 3Die Auswertungen erwarten übereinstimmend Einsparungen, die den Kaufpreis binnen drei Jahren decken; 5Nora will ausschließlich die Erträge der Gesellschaft steigern und hat keine persönlichen Verbindungen zu den Anbietern. Nach dem Kauf führt ein zuvor nicht absehbarer Nachfrageeinbruch zu Verlusten.

Trifft „Business Judgment Rule (Zivilrecht)“ hier zu?

„Business Judgment Rule (Zivilrecht)“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer
    Nora gehört als Vorstandsmitglied zum geschützten Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmerische Entscheidung
    Die Auswahl einer Investition eröffnet einen wirtschaftlichen Entscheidungsspielraum.
    erfüllt
  3. 3
    Vertretbare Einschätzung
    Aus damaliger Sicht sprechen die ausgewerteten Daten für einen wirtschaftlichen Nutzen des Kaufs.
    erfüllt
  4. 4
    Angemessene Information
    Nora untersucht vor der Entscheidung die wesentlichen wirtschaftlichen und technischen Grundlagen.
    erfüllt
  5. 5
    Ausrichtung am Gesellschaftswohl
    Nora verfolgt den wirtschaftlichen Nutzen der Gesellschaft ohne persönliche Sonderinteressen.
    erfüllt
BFall B

1Leon entscheidet als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, eine am selben Tag fällige Steuerforderung vollständig zu begleichen. 4Sämtliche Berechnungsunterlagen und der Steuerbescheid sind von der Steuerabteilung und einer unabhängigen Steuerberaterin geprüft worden; 3beide bestätigen Betrag und Fälligkeit. Auf dem Gesellschaftskonto ist genug Geld vorhanden. 5Leon will ausschließlich die gesetzliche Zahlungspflicht der Gesellschaft erfüllen und hat dabei keine persönlichen Interessen.

Trifft „Business Judgment Rule (Zivilrecht)“ hier zu?

„Business Judgment Rule (Zivilrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unternehmerische Entscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer
    Leon gehört als Vorstandsmitglied zum geschützten Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmerische Entscheidung
    Über die Befolgung der feststehenden gesetzlichen Zahlungspflicht besteht kein unternehmerischer Entscheidungsspielraum.
    fehlt
  3. 3
    Vertretbare Einschätzung
    Die übereinstimmenden Prüfungsergebnisse tragen Leons Einschätzung, dass die Gesellschaft die Zahlung leisten muss.
    erfüllt
  4. 4
    Angemessene Information
    Die für die Zahlung maßgeblichen Unterlagen sind vollständig und fachkundig geprüft.
    erfüllt
  5. 5
    Ausrichtung am Gesellschaftswohl
    Leon handelt allein im Interesse der Gesellschaft an der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerFehlt eine Voraussetzung der Business Judgment Rule, wird automatisch eine Pflichtverletzung angenommen.

RichtigGreift die Regel nicht ein, bleibt eine Pflichtverletzung nach dem allgemeinen Sorgfaltsmaßstab gesondert zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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