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Business Judgment Rule (Strafrecht)

§ 266 StGB · Strafrecht

Im Strafrecht wird die Business Judgment Rule als Maßstab zur Bestimmung der Pflichtwidrigkeit im Rahmen der Untreue (§ 266 StGB) herangezogen: Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn der Vermögensbetreuungspflichtige bei seiner unternehmerischen Entscheidung auf angemessener Informationsgrundlage und ohne sachfremde Eigeninteressen vernünftigerweise annehmen durfte, zum Wohle des Unternehmens zu handeln.

Merksatz

Die unternehmerische Entscheidung wird nach ihrer damaligen Vertretbarkeit beurteilt, nicht nach ihrem späteren Erfolg.

Wo wird die Business Judgment Rule geprüft?Gezeigt sind die Kernschritte des objektiven Treubruchstatbestands; hervorgehoben ist der Prüfungsort der Business Judgment Rule.
  1. 1
    Vermögensbetreuungspflicht
    Zunächst muss eine qualifizierte Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens bestehen.
  2. 2
    Pflichtverletzung
    Hier konkretisiert die Business Judgment Rule den Maßstab für unternehmerische Entscheidungen.
  3. 3
    Vermögensnachteil
    Die Pflichtverletzung muss einen Vermögensnachteil verursachen.
  1. 1
    Vermögensbetreuungspflicht Zunächst muss eine qualifizierte Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens bestehen.
  2. 2
    Pflichtverletzung Hier konkretisiert die Business Judgment Rule den Maßstab für unternehmerische Entscheidungen.
  3. 3
    Vermögensnachteil Die Pflichtverletzung muss einen Vermögensnachteil verursachen.
Business Judgment Rule (Strafrecht)

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna leitet als Vorständin eine Maschinenbaugesellschaft und ist für den sorgfältigen Umgang mit deren Vermögen verantwortlich. Vor dem Kauf einer neuen Produktionsanlage vergleicht sie alle ernsthaft verfügbaren Angebote anhand aktueller Marktanalysen, technischer Gutachten und Finanzierungsrechnungen. Sie kauft die laut diesen Unterlagen wirtschaftlich günstigste Anlage in der Erwartung höherer Gewinne für die Gesellschaft; sie ist an keinem Anbieter beteiligt und erhält keine persönlichen Sondervorteile. Nach dem Kauf bricht die Nachfrage infolge einer unerwarteten Marktkrise ein.

Trifft „Business Judgment Rule (Strafrecht)“ hier zu?

„Business Judgment Rule (Strafrecht)“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensbetreuungspflicht
    Anna hat als Vorständin eine eigenverantwortliche Pflicht zur Betreuung des Gesellschaftsvermögens.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmerische Entscheidung
    Die Auswahl einer Produktionsanlage ist eine unternehmerische Investitionsentscheidung mit Gestaltungsspielraum.
    erfüllt
  3. 3
    Angemessene Informationsgrundlage
    Anna berücksichtigt die für die Investition wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Informationen.
    erfüllt
  4. 4
    Keine sachfremden Eigeninteressen
    Anna verfolgt mit der Auswahl keine eigenen Sonderinteressen.
    erfüllt
  5. 5
    Vertretbare Annahme, zum Unternehmenswohl zu handeln
    Die ausgewerteten Unterlagen tragen Annas Erwartung eines wirtschaftlichen Vorteils aus damaliger Sicht.
    erfüllt
BFall B

Anna leitet als Vorständin eine Maschinenbaugesellschaft und ist für den sorgfältigen Umgang mit deren Vermögen verantwortlich. Vor dem Kauf einer neuen Produktionsanlage vergleicht sie alle ernsthaft verfügbaren Angebote anhand aktueller Marktanalysen, technischer Gutachten und Finanzierungsrechnungen. Sie kauft die laut diesen Unterlagen wirtschaftlich günstigste Anlage in der Erwartung höherer Gewinne für die Gesellschaft; zugleich will sie den Wert ihrer privaten Beteiligung von 20 Prozent am Lieferanten steigern. Nach dem Kauf bricht die Nachfrage infolge einer unerwarteten Marktkrise ein.

Trifft „Business Judgment Rule (Strafrecht)“ hier zu?

„Business Judgment Rule (Strafrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine sachfremden Eigeninteressen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensbetreuungspflicht
    Anna hat als Vorständin eine eigenverantwortliche Pflicht zur Betreuung des Gesellschaftsvermögens.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmerische Entscheidung
    Die Auswahl einer Produktionsanlage ist eine unternehmerische Investitionsentscheidung mit Gestaltungsspielraum.
    erfüllt
  3. 3
    Angemessene Informationsgrundlage
    Anna berücksichtigt die für die Investition wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Informationen.
    erfüllt
  4. 4
    Keine sachfremden Eigeninteressen
    Anna verfolgt mit dem Kauf zugleich einen eigenen finanziellen Vorteil aus ihrer erheblichen Beteiligung am Lieferanten.
    fehlt
  5. 5
    Vertretbare Annahme, zum Unternehmenswohl zu handeln
    Unabhängig vom eigenen Interessenkonflikt ist ihre Erwartung eines Vorteils für die Gesellschaft durch die Unterlagen sachlich begründet.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Fehlen einer Voraussetzung der Business Judgment Rule wird unmittelbar auf strafbare Untreue geschlossen.

RichtigAuch dann muss insbesondere ein durch die Pflichtverletzung verursachter Vermögensnachteil gesondert festgestellt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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