Definitionen
Briefhypothek
§ 1116 Abs. 1 BGB · ZivilrechtDie Briefhypothek ist die Regelform der Hypothek, bei der die Erteilung eines Hypothekenbriefs nicht ausgeschlossen ist. Für den Ersterwerb durch den Gläubiger ist neben Einigung und Eintragung im Grundbuch grundsätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich. Die Abtretung der gesicherten Forderung überträgt zugleich die Hypothek und setzt grundsätzlich eine schriftliche Abtretungserklärung sowie die Übergabe des Briefs voraus; eine Grundbucheintragung ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.
Für die Übertragung ist grundsätzlich der Brief entscheidend, nicht ein neuer Grundbucheintrag.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eva erhält von einer Bank ein Darlehen über 50.000 Euro. 1Beide vereinbaren, dass Evas Grundstück für die Rückzahlung haftet und das Sicherungsrecht vom Bestehen der Darlehensforderung abhängt; dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen. 2Die Ausstellung des zugehörigen Briefs schließen sie nicht aus. Das Grundbuchamt stellt den Brief aus, den Eva der Bank übergibt.
Trifft „Briefhypothek“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHypothekDas eingetragene Grundpfandrecht sichert die Darlehensforderung und hängt von deren Bestand ab.
- 2erfülltBrieferteilung nicht ausgeschlossenDie Beteiligten haben keinen Ausschluss der Brieferteilung vereinbart.
Eva erhält von einer Bank ein Darlehen über 50.000 Euro. 1Beide vereinbaren, dass Evas Grundstück für die Rückzahlung haftet und das Sicherungsrecht vom Bestehen der Darlehensforderung abhängt; dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen. Beide vereinbaren außerdem, dass kein Brief ausgestellt wird, und lassen auch dies im Grundbuch eintragen.
Trifft „Briefhypothek“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHypothekDas eingetragene Grundpfandrecht sichert die Darlehensforderung und hängt von deren Bestand ab.
- 2fehltBrieferteilung nicht ausgeschlossenDie Brieferteilung wurde durch Einigung und Grundbucheintragung ausgeschlossen, sodass eine Buchhypothek vorliegt.
Typische Fehler
FehlerAuch für die Übertragung einer Briefhypothek wird stets eine Grundbucheintragung verlangt.
RichtigDie Übertragung erfolgt grundsätzlich durch schriftliche Abtretung der gesicherten Forderung und Briefübergabe, ohne dass eine Grundbucheintragung erforderlich ist.
FehlerEine mündliche Abtretungsvereinbarung und die Briefübergabe werden ohne Weiteres für ausreichend gehalten.
RichtigDie Abtretungserklärung muss grundsätzlich schriftlich abgegeben werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema